Optionskaufvertrag für Immobilien in Spanien

Aktualisiert am: 15 Oktober, 2026

Steuerpflichten bei einem Optionskaufvertrag

Von einem Kaufoptionsvertrag ist Käufern beim Immobilienerwerb in Spanien grundsätzlich abzuraten, da er wirtschaftlich zu wenig Sicherheit bietet. Dennoch wird diese Vertragsart insbesondere auf Mallorca, Teneriffa und Gran Canaria weiterhin genutzt und löst eigene, oft unterschätzte Steuerpflichten aus.

Warum bereits die Option selbst steuerpflichtig ist

Viele Käufer gehen fälschlich davon aus, dass steuerliche Pflichten erst mit dem eigentlichen Immobilienkauf entstehen. Tatsächlich ist bereits der Erwerb der Kaufoption selbst steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es später tatsächlich zum Kauf der Immobilie kommt. Die gezahlte Optionsprämie unterliegt eigenen steuerlichen Regeln, getrennt von der späteren Grunderwerbsteuer beim eigentlichen Kauf.

Die konkret anwendbaren Steuersätze auf die Optionsprämie unterscheiden sich je nach Autonomer Region und werden regelmäßig angepasst.

Wer einen Kaufoptionsvertrag für eine Immobilie in Spanien unterschreibt, sollte die damit verbundenen Steuerpflichten deshalb vorab klären lassen, nicht erst bei der Steuererklärung.

Vertragstypen beim Immobilienkauf in Spanien

Kaufoption oder Kaufvertrag mit Arras

Kaufvertragstypen beim Immobilienkauf in Spanien

Was vor der Beurkundung zählt

Welche Fragen vor der Beurkundung geklärt sein sollten, fasst unser Leitfaden zum Immobilienkauf in Spanien zusammen. Von der Vertragsprüfung bis zur steuerlichen Einordnung.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 8 Feb., 2022