Bauvorhaben in Spanien mit ausländischem Bauunternehmen

Aktualisiert am: 21 September, 2026

die rechtlichen Eckpunkte

Wenn ein deutsches Bauunternehmen in Spanien ein Projekt übernimmt — etwa die Renovierung eines Hotels oder eines größeren Gewerbeobjekts —, unterliegt der Vertrag spanischem Recht, sobald Erfüllungsort und Immobilie in Spanien liegen. Das gilt unabhängig davon, dass Auftraggeber und Auftragnehmer aus dem deutschsprachigen Raum stammen können.

Der Werklieferungsvertrag nach spanischem Recht

Der sogenannte Werklieferungsvertrag mit Materiallieferung ist nach spanischem Recht abzuschließen. Üblich im Hotelsektor ist ein Pauschalpreis (Package Deal, „llave en mano"): Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem festen Preis und einem festen Termin, trägt dafür aber auch das Kostenrisiko — eine Preisänderung ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung der Bauleitung möglich.

Steuerliche Registrierung nicht übersehen

Ein deutsches Bauunternehmen muss spanische Umsatzsteuer ausweisen — 21 Prozent IVA im spanischen Festland-Regime, oder 7 Prozent IGIC, wenn das Projekt auf den Kanarischen Inseln liegt. Je nach Konstellation kommt auch das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 84 des spanischen Umsatzsteuergesetzes (LIVA) in Betracht. Ebenso zu klären: die Anmeldung im spanischen Steuersystem und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der eingesetzten Arbeitnehmer.

Gewährleistung: zwei unterschiedliche Fristsysteme

Für Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer gilt seit dem 07.10.2015 eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, die mit der Entdeckung des Baumangels beginnt. Davon zu unterscheiden ist das spanische Baugesetz (LOE), das eigene, gestaffelte Garantiefristen kennt: 1 Jahr für alle Mängel, bis zum 3. Jahr für Mängel, die die Nutzbarkeit beeinträchtigen, und bis zum 10. Jahr für Mängel, die zum Einsturz führen können.

Wer ein Bauvorhaben in Spanien mit einem ausländischen Bauunternehmen plant, sollte Vertrag, steuerliche Registrierung und Gewährleistungsfristen deshalb als ein zusammenhängendes Projekt verstehen — nicht als drei getrennte Formalitäten.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Bauvorhabens in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit Spezialisierung auf Immobilienrecht spanienweit zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 5 Mai, 2021