Haftung der deutschen Muttergesellschaft für die spanische Tochter

Aktualisiert am: 22 September, 2026

Wann die Firmengruppe haftet

Schließt eine spanische SL-Tochter eines deutschen Unternehmens und verklagen die Arbeitnehmer die Gesellschaft auf Abfindung, haftet die deutsche Muttergesellschaft nicht automatisch mit — selbst wenn formal eine Firmengruppe im Sinne von Art. 42.1 des spanischen Handelsgesetzbuchs vorliegt (Mehrheitsbeteiligung, Geschäftsführerbestellung, Entscheidungsgewalt).

Die spanischen Arbeitsgerichte verlangen für eine Durchgriffshaftung ein zusätzliches Merkmal: Die Firmengruppe muss im Außenverhältnis als Einheit auftreten, mit vermischten Funktionen oder Vermögen — etwa bei Scheingesellschaften ohne eigene Aktivität, die nur Dienste für andere Konzerngesellschaften erbringen und über Gewinnabführungsverträge kein eigenes Vermögen aufbauen können.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihre Konzernstruktur in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 9 Sep., 2020