kanzlei deutschland
Legalium in Deutschland — Erstberatung ohne Spanien-Aufenthalt
Für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ein Spanien-Vorhaben planen, steht Legalium am Standort Friedrichshafen und über Kooperationspartner in Berlin und Hannover zur Verfügung — bevor eine Anreise nach Spanien notwendig wird.
Büro
Legalium - Cano & Luickhardt S.L.
Friedrichstr. 35
88045 Friedrichshafen
info@legalium.com
einordnung
Ein Ankerpunkt für Mandanten aus dem DACH-Raum
Ergänzend arbeitet Legalium mit zwei spezialisierten Kooperationspartnern in Deutschland zusammenFriedrichshafen am Bodensee ist Dietmar Luickhardts persönlicher Ankerpunkt in Deutschland.
Es ist ein konkreter Anlaufpunkt für Erstgespräche und Orientierungsberatungen für Mandanten, die ihr Spanien-Vorhaben noch in Deutschland vorbereiten wollen.
Viele DACH-Mandanten wollen die Grundlagen eines geplanten Immobilienkaufs, einer Erbschaft oder einer Unternehmensgründung in Spanien verstehen, bevor sie in das spanische System eintreten.
Diese frühe Orientierungsphase — noch ohne Anreise nach Spanien, noch ohne konkretes Objekt oder Notartermin — kann von Friedrichshafen aus vollständig abgedeckt werden.
Das spart Zeit und ermöglicht eine strukturierte Mandatsvorbereitung.
Ergänzend arbeitet Legalium mit zwei spezialisierten Kooperationspartnern in Hannover und Berlin zusammen.
anlaufstellen
Drei Anlaufstellen im DACH-Raum
hauptstandort
Friedrichshafen — DACH-Ankerpunkt
Friedrichshafen ist der Ort, an dem Dietmar Luickhardt in Deutschland erreichbar ist.
Für Mandanten aus Baden-Württemberg, Bayern und der angrenzenden deutschsprachigen Schweiz und Österreich ist das der kürzeste Weg zu einem persönlichen Erstgespräch.
kooperation
Kooperation Berlin
Dr. Christine Jentsch, Rechtsanwältin in Berlin , arbeitet mit Legalium im Rahmen von Mandaten zusammen, die beide Rechtssysteme berühren.
Für Mandanten aus Berlin und dem Nordosten Deutschlands ist die Kooperation der kürzeste Weg zu einer ersten Einordnung.
kooperation
Kooperation Hannover
Uwe Beller, Rechtsanwalt und Notar, Hannover , steht für Mandanten aus Norddeutschland als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Kooperation deckt insbesondere Mandate ab, bei denen notarielle Kompetenz in Deutschland mit spanischem Kontext verbunden werden muss.
mandatsvorbereitung
Wie Mandate aus Deutschland gestartet werden
Viele Mandate beginnen mit einer Frage, für die noch keine konkrete Entscheidung gefallen ist: Lohnt sich der Kauf auf Teneriffa steuerlich? Wie läuft eine Erbschaft in Spanien ab, wenn niemand aus der Familie dort lebt? Welche Rechtsform ist für eine Investition auf Mallorca sinnvoll?
Diese Fragen lassen sich vollständig aus Deutschland klären — per Telefon, Videokonferenz oder in einem persönlichen Gespräch in Friedrichshafen.
Erst wenn die Grundstruktur des Mandats feststeht und ein konkreter Schritt in Spanien ansteht, wird die operative Begleitung vom spanischen Büro aus übernommen. Mandanten müssen für das erste Gespräch nicht nach Spanien reisen — und erhalten trotzdem von Beginn an die vollständige Einordnung durch denselben Anwalt, der das Mandat bis zum Ende begleitet.
grenzüberschreitende steuer
Kanarisches Recht — die wichtigsten Besonderheiten
Wer als deutschsprachiger Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien hält, ist in Spanien beschränkt steuerpflichtig. Die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) greift bei Mieteinnahmen, beim Verkauf und — als jährliche Pauschale — auch bei unvermieteten Immobilien. Die frühzeitige Einordnung dieser Pflicht ist Teil jedes Kaufbegleitungsmandats.
Im Erbschaftskontext unterscheiden sich die Situationen für deutsche, österreichische und Schweizer Erben in einem wesentlichen Punkt: Mit Deutschland und Österreich bestehen Doppelbesteuerungsabkommen für die Einkommensteuer — nicht jedoch für die Erbschaftsteuer. Schweizer Erben haben kein DBA für die Erbschaftsteuer und keine DBA für die Einkommensteuer, was bei der Nachlassgestaltung frühzeitig berücksichtigt werden muss.
Für Mandanten, die erwägen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Spanien zu verlegen, ergeben sich Fragen zum deutschen Wegzugssteuerrecht, zur Anwendung des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens und zur spanischen Einkommensteuer-Pflicht als Resident. Legalium kann diese Fragen grenzüberschreitend einordnen — mit Kenntnis beider Systeme aus einer Hand.
Der DACH-Ankerpunkt in Friedrichshafen dient der Mandatsvorbereitung und dem Erstgespräch.
Legalium übernimmt Mandate mit Spanien-Bezug — Immobilienkäufe, Erbschaften, Gründungsvorhaben — wenn rechtliche und steuerliche Einordnung gemeinsam gefragt sind.
Neuigkeiten aus Deutschland
Bleiben Sie zu rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen rund um Immobilien, Erbschaft und Gründung in Spanien auch von Deutschland aus auf dem Laufenden.
Wenn das Vorhaben noch in der Orientierungsphase ist
Vor allem für Spanien-Vorhaben, die noch in der Orientierungsphase sind, ist der DACH-Ankerpunkt in Friedrichshafen gedacht — er dient der Mandatsvorbereitung und dem ersten Gespräch, die operative Bearbeitung übernimmt das Hauptbüro auf Teneriffa.
Der erste Schritt muss nicht in Spanien stattfinden
Wenn Sie ein Spanien-Vorhaben planen, erreichen Sie uns aus Deutschland — telefonisch, per Video oder in Friedrichshafen.
