erbrecht
Erbschaft auf den Kanarischen Inseln
Wer als Erbe Vermögen auf den Kanarischen Inseln übernimmt, trifft auf ein eigenständiges regionales Regelwerk — mit steuerlichen Besonderheiten, die auf dem spanischen Festland so nicht gelten und die in der Praxis regelmäßig unterschätzt werden.
ausgangssituation
Eine Immobilie auf den Kanaren - un plötzlich Erbe
Niemand wusste, dass die Erbchaftsteuer dort fast null beträgt
Viele unserer Mandate entstehen in einer konkreten Lebenssituation: Ein Elternteil ist verstorben, die Immobilie auf Teneriffa oder Gran Canaria war das Herzstück des Nachlasses, und plötzlich stehen mehrere Erben vor Fragen, die sie nicht kennen — und auf die das deutsche Erbrecht keine Antwort gibt.
Manchmal gibt es ein Testament, manchmal nicht. Manchmal ist der Nachlass übersichtlich, manchmal überwiegen die Schulden.
Was in diesen Situationen zählt, ist eine klare Einordnung: Was gilt hier? Was ist zu tun? Und bis wann?
einordnung
Kanarisches Erbrecht folgt eigenen Regeln — von der Steuerklasse bis zur Fristsetzung.
Wer auf den Kanarischen Inseln erbt, bewegt sich in einem eigenständigen Regelwerk — mit rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten, die vom spanischen Festland abweichen und in der Praxis regelmäßig übersehen werden.
Die Erbschaftsteuer in Spanien ist Ländersache — und die Kanarischen Inseln haben von dieser Gesetzgebungskompetenz umfassend Gebrauch gemacht. Was auf dem spanischen Festland gilt, lässt sich nicht einfach auf die Kanarischen Inseln übertragen. Die kanarische Regelung sieht für Erben der Steuerklassen I, II und III eine Vergünstigung von 99,9 Prozent der Steuerschuld vor — sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei hinzurechenbaren Lebensversicherungsleistungen. Diese Regelung ist kein Sonderfall, sondern kanarisches Standardrecht. Sie greift automatisch, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind — und entfaltet keine Wirkung, wenn Fristen oder Erklärungspflichten versäumt werden.
thematische vertiefung
Besonderheiten im kanarischen Erbrecht
immobilie im nachlass
Hauptwohnung und Gesellschaftsanteile im Nachlass
Neben der allgemeinen Steuerklassenvergünstigung kennt das kanarische Recht zwei weitere Ermäßigungen, die in der Praxis besonders relevant sind. Für den Erwerb der Hauptwohnung des Erblassers gilt eine Ermäßigung von 99 Prozent — gebunden an eine fünfjährige Behaltensfrist.
Wer die Immobilie innerhalb dieser Frist veräußert, verliert die Begünstigung und muss nachträglich Steuer, Verzugszinsen und Bußgeld entrichten. Die Frist beginnt mit dem Todesdatum zu laufen, nicht mit dem Datum der formellen Annahme.
Für Unternehmensanteile oder freiberufliche Betriebe gilt ebenfalls eine 99-Prozent-Ermäßigung — vorausgesetzt, das Unternehmen war zum Todeszeitpunkt von der Vermögenssteuer befreit, wird fünf Jahre fortgeführt und bleibt auf den Kanarischen Inseln ansässig. Auch hier greift bei Nichterfüllung die Nachklärungspflicht innerhalb eines Monats ab dem schädlichen Ereignis.
erbschaftsannahme
Annahme unter Vorbehalt des Inventars
Die Erbschaft kann uneingeschränkt oder unter Vorbehalt des Inventars angenommen werden. Letzteres ist sinnvoll, wenn Umfang oder Zusammensetzung des Nachlasses unklar sind — insbesondere wenn Schulden im Raum stehen.
Die Annahme unter Inventarvorbehalt erfordert eine notarielle Urkunde sowie ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Inventar aller Aktiva und Passiva.
Diese Form der Annahme schützt den Erben vor einer persönlichen Haftung über den Nachlass hinaus — ist aber an strikte Formvorgaben geknüpft.
hinweis
Die Frist für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt auf den Kanarischen Inseln sechs Monate ab dem Todesdatum. Ein rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag verhindert Bußgelder — muss aber gestellt werden, bevor die Frist abläuft. In der Praxis wird dieser Schritt häufig übersehen.
steuerliche einordnung
Steuerliche Einordnung im Erbfall
Die Erbschaftsteuererklärung ist innerhalb von sechs Monaten ab dem Todesdatum einzureichen — unabhängig davon, ob die Erbschaft zu diesem Zeitpunkt bereits formal angenommen wurde.
Wird die Annahme später erklärt, wirkt sie steuerlich auf den Todeszeitpunkt zurück: Die Erklärung gilt dann rückwirkend als verspätet, mit entsprechenden Verzugszinsen und möglichen Zuschlägen.
Legalium berät bei der steuerlichen Einordnung im Erbfall — von der Fristwahrung über die Ermittlung der anwendbaren Vergünstigungen bis zur Vorbereitung der Erklärungsunterlagen. Operative Steuererklärungen ohne Nachlasskontext sind nicht Teil unseres Leistungsangebots.
Dietmar Luickhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person — mit doppelter deutscher und spanischer Qualifikation und Kanzleisitz auf Teneriffa. Kanarisches Steuerrecht, regionale Vergünstigungen und die lokale Abwicklung vor Ort sind fester Bestandteil des Mandats, nicht ein nachgelagertes Abstimmungsthema.
praxisbeobachtung
Was bei kanarischen Erbschaften häufig übersehen wird
Diese Ausgangspunkte begegnen uns auf Teneriffa in der Abwicklung regelmäßig.
01
Die 6-Monats-Frist wird mit der Annahme der Erbschaft verwechselt.
Beides sind getrennte Vorgänge — die Steuerfrist läuft unabhängig davon, ob die Erbschaft bereits formal angenommen wurde.
02
Die Voraussetzungen für die Steuerreduzierung werden nicht vollständig geprüft.
Fortführung und Ortsbindung auf den Kanarischen Inseln sind zwingende Bedingungen, keine Empfehlungen.
03
Der Antrag auf Verlängerung wird nicht gestellt.
Er muss vor Fristablauf eingereicht werden; eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
04
Die Annahme unter Inventarvorbehalt wird zu spät erwogen.
Sobald die Erbschaft vorbehaltlos angenommen wurde, ist eine Rückkehr zur beschränkten Haftung nicht mehr möglich.
05
Die fünfjährige Behaltensfrist für die Hauptwohnung wird nicht eingehalten.
Eine vorzeitige Veräußerung löst die Nachklärungspflicht aus — inklusive Verzugszinsen.
Erbschaftsteuer auf den Kanaren
Die Kanarischen Inseln bieten bei der Erbschaftsteuer eigene Freibeträge und Besonderheiten. Unser Leitfaden zur Erbschaft in Spanien geht auf die regionale Lage ein.
Wenn die regionale Steuervergünstigung zum Tragen kommen kann
Gebraucht wird unsere Einordnung vor allem bei Erbfällen mit Vermögen auf den Kanarischen Inseln, bei denen die regionale Steuervergünstigung tatsächlich zum Tragen kommen kann — etwa bei nahen Angehörigen als Erben oder einer Immobilie im Nachlass. Für diese Fälle ordnen wir ein, ob und wie die Vergünstigung genutzt werden kann.
Bis zu 99,9 Prozent Steuervergünstigung — wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Wenn Sie einen Erbfall mit Bezug zu den Kanarischen Inseln zu klären haben, prüfen wir, ob die regionale Steuervergünstigung für Ihre Situation greift.
