firmengründung in Spanien
Firmengründung in Spanien - Rechtsform und Struktur
Wer in Spanien eine Gesellschaft gründet oder eine bestehende Struktur neu bewertet, trifft eine Entscheidung, die rechtlich und steuerlich auf beiden Seiten der Grenze wirkt — und die sich nachträglich kaum ohne erheblichen Aufwand korrigieren lässt.
ausgangssituationen
Vier Ausgangssituationen - ein gemeinsamer Nenner
Manche Mandanten halten eine Immobilie in Spanien und fragen, ob eine spanische Gesellschaft als Haltevehikel sinnvoll ist. Andere planen den Aufbau einer operativen Tochtergesellschaft für ihr deutsches Unternehmen. Wieder andere entwickeln ein Investitionsprojekt auf den Kanaren und wollen wissen, ob regionale Steuervergünstigungen in ihrer Konstellation anwendbar sind.
Was alle verbindet: Die Entscheidungen, die vor der Gründung getroffen werden, lassen sich danach kaum korrigieren.
01
Immobilieninvestor mit Strukturfrage
SL als Haltevehikel - steuerliche Einordnung beim Erwerb, Verkauf und im Erbfall.
02
Projektentwickler mit regionalem Steuerbezug
ZEC-Status und RIC-Strategie auf den Kanaren, RIB auf den Balearen.
03
Projektentwickler mit regionalem Steuerbezug
Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft — DBA-Anwendung und Dividendenrückführung.
04
Holding und generationsübergreifende Struktur
ETVE-Regime, Schachtelprivileg und Schnittstelle zur Nachfolgeplanung..
einordnung
SL, Sucursal oder Betriebsstätte - die Wahl bestimmt den Rahmen
Die drei Optionen unterscheiden sich in Haftung, steuerlicher Selbständigkeit und Gestaltungsspielraum. Eine Entscheidung, die sich nach der Gründung kaum noch korrigieren lässt.
Sociedad Limitada
Die Rechtsform entscheidet mehr, als die Gestoría prüft
Die SL bietet Haftungsbegrenzung, klare Gesellschafterstruktur und die Grundlage für steuerliche Gestaltungen: ZEC-Status, RIC-Strategie, Holdingstruktur oder Immobilienhaltung. Satzung und Gesellschaftervertrag lassen sich präzise auf das konkrete Vorhaben ausrichten.
Geeignet wenn,
operative Tätigkeit geplant, mehrere Gesellschafter, steuerliche Gestaltung gewünscht, langfristige Substanz in Spanien aufgebaut werden soll.
Sucursal
Unselbständige Niederlassung - Muttergesellschaft haftet vollständig
Die Sucursal ist keine eigenständige Gesellschaft, sondern eine eingetragene Niederlassung der ausländischen Muttergesellschaft. Gewinne werden auf Ebene der Mutter besteuert, eine eigenständige ZEC-Qualifikation ist nicht möglich. Einfachere Gründung, aber geringerer Gestaltungsspielraum.
Geeignet wenn,
kurzfristiges Engagement, steuerliche Transparenz zur Mutter erwünscht, keine eigenständige Holdingstruktur geplant.
Betriebsstätte
Keine Eintragung - entsteht durch Tätigkeit oder Zeitablauf
Eine Betriebsstätte entsteht nicht durch formale Gründung, sondern durch Schwellenwerte — bei Bauprojekten nach zwölf Monaten (DBA-Regel). Sie begründet eine beschränkte Steuerpflicht in Spanien, ohne dass eine eigenständige Gesellschaft existiert. Für viele DACH-Unternehmen ein unbeabsichtigtes Risiko.
Zu beachten wenn,
projektbezogene Tätigkeit in Spanien, Bauprojekte mit mehr als 12 Monaten Laufzeit, ortsansässige Mitarbeiter oder Vertreter mit Abschlussvollmacht.
profile
Vier Profile - ein gemeinsamer Beratungsansatz
01
Immobilien - Investor mit Strukturfrage
Wer in Spanien eine oder mehrere Immobilien hält und prüft, ob eine spanische Gesellschaft als Haltevehikel sinnvoll ist, steht vor einer Entscheidung mit weitreichenden steuerlichen Konsequenzen — bei der Eigennutzung, beim Verkauf und im Erbfall.
Legalium klärt, ob die SL-Struktur im konkreten Fall trägt oder ob sie mehr Risiken schafft als sie löst.
02
Projektentwickler mit regionalem Steuerbezug
Wer in Spanien ein Investitionsprojekt entwickelt, sollte die regionalen Steuerrahmen frühzeitig in die Strukturplanung einbeziehen. Auf den Kanaren ermöglicht der ZEC-Status unter bestimmten Voraussetzungen vier Prozent Körperschaftsteuer.Die RIC-Strategie erlaubt darüber hinaus erhebliche Steuerrückstellungen bei reinvestierten Gewinnen.
03
DACH-Unternehmen mit Expansionsvorhaben
Wenn eine deutsche, österreichische oder schweizerische Gesellschaft nach Spanien expandiert, stellt sich zunächst die Frage zwischen Betriebsstätte und eigenständiger Tochtergesellschaft. Die Antwort hängt von der geplanten Tätigkeit, der Dauer des Engagements und der steuerlichen Gesamtstruktur ab — insbesondere vom anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.
04
Holding und langfristige Struktur
Wer mehrere Gesellschaften oder Beteiligungen in Spanien bündeln möchte, braucht eine Holdingstruktur, die steuerlich sauber aufgesetzt ist und die Anforderungen an Substanz und Aktivität erfüllt.
Das ETVE-Regime bietet unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Vorteile bei der steuerfreien Weiterleitung von Dividenden. Die Schnittstelle zur Nachfolgeplanung gehört in diesem Kontext zur Gesamtbetrachtung.
standorte
Kanaren, Balearen und Festland — regionale Rahmenbedingungen im Vergleich
Spanien ist kein einheitlicher Steuerraum. Der Standort einer Gründung macht einen erheblichen Unterschied.
Legalium begleitet Gründungsmandate an allen drei Standorttypen — mit Hauptbüro auf Teneriffa und regelmäßiger Präsenz auf dem Festland.
Kanarische Inseln
ZEC und RIC - zwei exklusive Instrumente
Die Zona Especial Canaria ermöglicht qualifizierten Gesellschaften einen Körperschaftsteuersatz von vier Prozent.
Die Reserva para Inversiones en Canarias erlaubt darüber hinaus erhebliche steuerfreie Rücklagen bei reinvestierten Gewinnen. Beide Instrumente existieren in dieser Form auf dem spanischen Festland nicht.
Balearen · Mallorca
RIB seit 2023 — vergleichbarer Ansatz
Die Reserva para Inversiones en las Illes Balears ist seit 2023 in Kraft und bietet für Projekte auf Mallorca und den Nachbarinseln eine vergleichbare Investitionsrücklage wie die RIC auf den Kanaren.
Für Investoren, die in beiden Regionen tätig sind, ist die Koordination beider Regime Teil der Strukturplanung.
Festland · Madrid · Barcelona · Costa del SOL
Allgemeiner KSt-Rahmen mit anderen Vorteilen
Auf dem Festland gelten die allgemeinen Körperschaftsteuerregeln — ohne regionale Sondervergünstigungen wie ZEC oder RIB.
Dafür bieten Madrid (niedrige ITP) und die Ballungszentren gut ausgebaute Infrastruktur für DACH-Tochtergesellschaften und ein dichtes Netz an lokalen Kooperationspartnern.
Legalium: regelmäßige persönliche Präsenz.
Teneriffa - Kanarische Iseln
Legalium hat seinen Hauptsitz auf Teneriffa. ZEC-Mandate, RIC-Strategie und kanarische Gesellschaftsgründungen bilden einen Schwerpunkt der Kanzleiarbeit.
arbeitsweise
Rechtliche und steuerliche Einordnung vor der Gründung
Ein Gründungsmandat bei Legalium beginnt mit der Klärung der strukturellen Fragen — bevor Notartermine vereinbart, Stammkapital eingezahlt oder Satzungsentwürfe aufgesetzt werden.
Wir prüfen die Rechtsformwahl im Kontext des konkreten Vorhabens, klären die steuerlichen Rahmenbedingungen am gewählten Standort und erarbeiten die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die eine Gesellschaft langfristig handlungsfähig halten.
Wo mehrere Gesellschaften oder grenzüberschreitende Strukturen beteiligt sind, koordinieren wir die rechtliche und steuerliche Betrachtung über beide Länder hinweg.
Das Mandat endet nicht mit der Eintragung im Handelsregister — strukturelle Fragen entstehen auch nach der Gründung, wenn sich das Vorhaben entwickelt oder Gesellschafter hinzukommen.
Dietmar Luickhardt begleitet Gründungsmandate als Rechtsanwalt und Steuerberater mit Zulassung in Deutschland und Spanien — gesellschaftsrechtliche Struktur und steuerliche Einordnung werden nicht in getrennten Beratungen geklärt, sondern gemeinsam betrachtet, bevor der erste notarielle Schritt erfolgt.
01
Strukturanalyse vor dem Notar
Rechtsformwahl, steuerliche Einordnung, Standortentscheidung — alle strukturellen Fragen werden geklärt, bevor ein Notartermin vereinbart wird.
02
Satzung und Gesellschaftervertrag
Ausarbeitung der Satzung und des Pacto de socios — mit Stimmrechtsregelungen, Exit-Mechanismen, Cargo retribuido und allen gesellschaftsrechtlichen Sondervereinbarungen.
03
Notartermin und Handelsregistereintragung
Begleitung des Gründungsakts, Koordination mit dem Notar, Eintragung im Registro Mercantil.
04
Steuerliche Einordnung und Anmeldungen
Steuernummer (NIF), ZEC-Antrag falls zutreffend, RIC-Strukturplanung, Einordnung im Hinblick auf Vermögensteuer und Körperschaftsteuer.
05
Strukturbegleitung nach der Gründung
Satzungsanpassungen, Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen, Änderungen der Gesellschafterstruktur — Legalium steht für strukturelle Fragen auch nach der Eintragung zur Verfügung.
schwerpunkt
Für wen dieses Mandat gedacht ist
Eine Gestoría erledigt die formale Eintragung — sie prüft nicht, welche Rechtsform zur konkreten Struktur passt, wie Gesellschaftervereinbarungen aufzusetzen sind oder welche steuerlichen Konsequenzen die Halteform auf beiden Seiten der Grenze hat. Diese Einordnung beginnt vor dem Notartermin, nicht danach.
Legalium begleitet Mandanten, deren Gründungsvorhaben strukturelle Komplexität mitbringt.
Mehrere Gesellschafter, grenzüberschreitende Verflechtungen, regionale Steuervergünstigungen oder eine langfristige Vermögens- und Nachfolgeplanung — je komplexer das Vorhaben, desto früher sollte die rechtliche und steuerliche Begleitung einsetzen.
Das Erstgespräch klärt, ob das konkrete Vorhaben in den Beratungsrahmen von Legalium fällt — und was sinnvollerweise der nächste Schritt ist.
themen im detail
Firmengründung in Spanien — Themen im Überblick
Die folgenden Seiten vertiefen die einzelnen Bereiche — von der Rechtsformwahl bis zur steuerlichen Strukturierung.
gesellschaftsrecht
Sociedad Limitada - Satzung, Gesellschafter
Rechtsformwahl, Satzungsgestaltung, Pacto de socios, Cargo retribuido und Gesellschaftervereinbarungen mit Exit-Mechanismen.
expansion
Spanische Tochtergesellschaft für DACH Unternehmen
Betriebsstätte oder eigenständige SL, DBA-Anwendungen, Quellensteuer und Verrechnungspreise im grenzüberschreitenden Kontext.
Steuerstruktur · Kanaren
Firmengründung mit 4% Körperschaftsteuer
ZEC-Status, Voraussetzungen, Genehmigungsverfahren und die häufigsten Fehler bei der Antragstellung.
holdingstruktur
Holding-Strukturen und ETVE in Spanien
Nationale Holdingstrukturen, ETVE-Regime, Schachtelprivileg und Schnittstelle zur Nachfolgeplanung.
immobilien · grÜndung
Immobilie über eine SL halten - Chancen und Grenzen
Wann die Immobilien-SL sinnvoll ist, wann sie Risiken schaftt - und was im Erbfall gilt.
einordnung
Gesellschaftsrecht und steuerliche Einordnung als Einheit
Legalium begleitet Unternehmensgründungen dort, wo rechtliche Strukturentscheidungen und steuerliche Einordnung zusammenfallen.
Das beginnt bei der Rechtsformwahl — SL, Sucursal oder Betriebsstätte — und reicht über die Ausgestaltung der Satzung und des Gesellschaftervertrags bis zur Frage, welche steuerlichen Rahmenbedingungen für das konkrete Vorhaben gelten: Körperschaftsteuer, regionale Steuervergünstigungen, Haltestruktur, Vermögensteuer oder die Dividendenrückführung in eine deutsche Muttergesellschaft.
Wer mehrere Gesellschafter hat, plant Legalium die notwendigen Sondervereinbarungen von Anfang an ein — Stimmrechtsregelungen, Exit-Mechanismen, Wettbewerbsverbote. Die Gründung als formaler Vorgang ist dabei nicht das Ziel, sondern der Ausgangspunkt einer rechtlich sauber aufgestellten Struktur.
LEGALIUM GRUNDSATZ
Struktur vor Unterschrift. Was vor dem Notartermin nicht geklärt ist, lässt sich danach nur mit erheblichem Aufwand korrigieren — wenn überhaupt.
Der Leitfaden zur Unternehmensgründung
Eine Gründung in Spanien beginnt mit der richtigen Struktur, nicht mit der Registrierung. Unser Leitfaden erklärt die ersten Schritte bei der Unternehmensgründung.
Die Rechtsform entscheidet mehr, als die Gestoría prüft
Wenn Sie eine Gesellschaftsgründung in Spanien planen oder eine bestehende Struktur einordnen möchten, klären wir die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen Ihrer Situation.
