kanzlei & immobilienvermittlung

Immobilien in Spanien

Wer eine Immobilie in Spanien verkaufen möchte und ohnehin rechtliche und steuerliche Begleitung braucht, muss keinen separaten Makler beauftragen.

ausgangssituation

Eine geerbte Immobilie auf Teneriffa, drei Erben in Deutschland

Die Kanzlei war bereits mandatiert — der nächste Schritt war die Vermarktung

Ein Erbfall mit Spanien-Bezug endet häufig an demselben Punkt: Die Erbschaft ist abgewickelt, die Erben sind im Grundbuch eingetragen und die Immobilie soll verkauft werden.

Niemand will sie behalten, niemand will nach Spanien reisen. An diesem Punkt befindet sich die Kanzlei bereits im Bild — sie kennt das Objekt, die Eigentumsverhältnisse und die steuerliche Ausgangslage.

Die Beauftragung eines separaten Maklers würde bedeuten, alles, was die Kanzlei bereits erarbeitet hat, von vorne zu übergeben.

einordnung

Makler und Rechtsanwalt getrennt — ein strukturelles Problem, keine Komfortfrage

Bei einem Immobilienverkauf in Spanien koordinieren Klienten üblicherweise zwei Parteien: einen Makler für die Vermarktung und einen Rechtsanwalt für die rechtliche Due-Diligence, die Vertragsgestaltung und die steuerliche Abwicklung. Beide Parteien arbeiten mit unterschiedlichem Informationsstand und ohne gemeinsame Verantwortung für den Gesamtprozess.

Die Probleme entstehen nicht beim Notartermin, sondern davor. Grundbucheintragungen, die nicht aktuell sind, fehlende Baugenehmigungen, offene Schulden auf der Immobilie oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse werden sichtbar, wenn der Rechtsanwalt erst nach dem Käuferfund eingeschaltet wird. Zu diesem Zeitpunkt ist der Verhandlungsdruck hoch und der Spielraum für Korrekturen eng.

Wenn Vermittlung und rechtliche Prüfung von Anfang an in einer Hand liegen, sieht die Situation anders aus. Offene Rechtsfragen werden vor Vermarktungsbeginn identifiziert und strukturiert.

Kaufinteressenten erhalten vollständige Unterlagen. Der Vorvertrag wird von der Kanzlei ausgearbeitet und verhandelt. Die steuerliche Abwicklung nach Vertragsschluss wird von denselben Beratern übernommen, die den Prozess von Beginn an begleitet haben.

struktur

Thematische Vertiefung

service

Ablauf des Komplettservice — von der Bewertung bis zur Auszahlung

Legalium übernimmt den gesamten Verkaufsprozess.

Klienten müssen für die Abwicklung nicht nach Spanien anreisen — alle Schritte können per Vollmacht durch die Kanzlei ausgeführt werden.

Zu Beginn wird die Immobilie bewertet und auf rechtliche Vollständigkeit geprüft: Grundbucheintragung, Baugenehmigungen, offene Lasten.

Parallel wird der Energieausweis organisiert, der für jeden Verkauf gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nach Vermarktung und Käufersuche arbeitet die Kanzlei den Vorvertrag (Contrato de Arras) aus und verwahrt den Kaufpreis treuhänderisch.

Nach dem Notartermin übernimmt Legalium die steuerliche Abwicklung — Kapitalertragsteuer und Plusvalía. Der Nettobetrag wird abschließend ausgezahlt.

praxiserfahrung

Praxisbeispiel aus der Kanzlei

Drei Erben hatten zu ihren verstorbenen Eltern keinen regelmäßigen Kontakt gehabt.

Eine Immobilie auf Teneriffa war Teil des Nachlasses — keiner der Erben wollte sie behalten, keiner konnte oder wollte nach Spanien reisen.

Die Erben erteilten Legalium eine Vollmacht.

Die Kanzlei übernahm den vollständigen Prozess: Erbschaftsabwicklung und Eintragung der Erben im Grundbuch, Bewertung und Vermarktung der Immobilie, Käufersuche, Ausarbeitung des Vorvertrags mit treuhänderischer Verwahrung, Begleitung des Notartermins, steuerliche Abwicklung.

Am Ende erhielten die Erben eine Abschlussrechnung und den Nettobetrag ausgezahlt. Gesamtdauer: sechs Monate. Reisen nach Spanien: keine.

standorte

Tätigkeitsgebiet — Kanarische Inseln, Balearen und spanisches Festland

Legalium vermittelt Immobilien in allen wesentlichen Regionen Spaniens, in denen deutschsprachige Klienten Eigentum halten oder erwerben.

Auf Teneriffa, dem Hauptstandort der Kanzlei, ist ein fest angestellter Mitarbeiter vor Ort, der Besichtigungen auf der gesamten Insel kurzfristig und ohne externe Koordination organisieren kann.

Daneben ist Legalium auf allen weiteren Kanarischen Inseln tätig, einschließlich Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura.

Für Klienten mit Immobilien auf den Balearen sowie an der Costa del Sol, der Costa Blanca, in Madrid oder Valencia wird der Komplettservice nach demselben Prinzip erbracht.

VergÜtung

Vergütung — transparent und vollständig in einer Abrechnung

Nutzen Sie unseren kanzleiinternen Immobiliensuchservice.

Sie erhalten von uns eine Auswahl von Immobilien, die rechtlich in Ordnung und vorgeprüft sind.

Sie ersparen sich den teuren Makler, da wir lediglich 3,5% vom Immobilienkaufpreis inklusive rechtlicher und steuerlicher Immobilienkaufabwicklung berechnen.

Sollten Sie eine Immobilie selbst gefunden haben, berechnen wir nur 0,9% vom Kaufpreis (Mindesthonorar: 2.500,00 EUR: Vertragsgestaltung, Begleitung des Notartermins, Kapitalertragsteuer und Plusvalía.

Es gibt keine versteckten Zwischenpositionen — Klienten erhalten am Ende eine einzige Abschlussrechnung.

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hinweis

Wer eine geerbte Immobilie in Spanien über eine Kanzlei abwickelt, hat bereits eine Stelle, die das Objekt, die Eigentumsverhältnisse und die steuerliche Ausgangslage kennt. Die Vermittlung über dieselbe Kanzlei ist in dieser Konstellation kein zweites Mandat — sondern der logische nächste Schritt, ohne Informationsbruch und ohne zweite Partei.

steuerliche einordnung

Steuerliche Abwicklung als integrierter Bestandteil — nicht delegiert, sondern übernommen

Beim Immobilienverkauf durch Nicht-Residenten entstehen steuerliche Pflichten, die parallel zur Vermittlung eingeordnet werden müssen: die Kapitalertragsteuer auf den realisierten Gewinn, der gesetzliche 3-Prozent-Einbehalt durch den Käufer als Vorauszahlung sowie die kommunale Plusvalía.

Wer diese Fragen erst beim Notartermin stellt, plant mit einem Erlös, der sich danach verändert.

Bei Legalium ist die steuerliche Abwicklung kein Nachgang, sondern Teil des Mandats von Beginn an.

Absetzbare Kosten werden bereits in der Verkaufsstrukturierung erfasst, die voraussichtliche Steuerlast vor Vermarktungsbeginn eingeordnet und die Anrechnung im Wohnsitzstaat — soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen greift — mitberücksichtigt.

praxisbeobachtung

Was beim Immobilienverkauf mit getrennten Beauftragungen regelmäßig schiefgeht.

01

Rechtsanwalt erst nach Käuferfund eingeschaltet.

Zu diesem Zeitpunkt ist der Verhandlungsdruck hoch. Offene Rechtsfragen — Grundbuchprobleme, fehlende Genehmigungen, ungeklärte Belastungen — müssen unter Zeitdruck und mit eingeschränktem Handlungsspielraum gelöst werden.

02

Informationsbruch zwischen Makler und Anwalt.

Wer zwei Parteien koordinieren muss, übernimmt selbst die Verantwortung dafür, dass beide denselben Informationsstand haben. In der Praxis gelingt das selten vollständig — mit Konsequenzen bei der Vertragsgestaltung.

03

Steuerliche Abwicklung als Nachgang behandelt.

Die voraussichtliche Kapitalertragsteuer und der Einbehalt sind Faktoren, die den Nettoerlös des Verkäufers bestimmen. Wer sie erst nach dem Notartermin einordnet, hat keine Möglichkeit mehr, die Verkaufsstruktur entsprechend anzupassen.

04

Erbfall-Mandat und Verkaufsmandat separat vergeben.

Im Erbfall kennt die abwickelnde Kanzlei Objekt, Eigentümer und steuerliche Ausgangslage bereits. Ein separater Makler muss diese Informationen von Grund auf neu erheben — ein Mehraufwand, der vermieden werden kann.

Vermittlung mit rechtlicher Tiefe

Käufer und Verkäufer profitieren gleichermaßen davon, rechtliche Prüfung und Vermittlung aus einer Hand zu haben. Der Newsletter hält Sie zu Entwicklungen rund um Immobilien in Spanien auf dem Laufenden.

Wenn Vermittlung und rechtliche Klärung zusammengehören

Zu uns passen vor allem Verkäufe und Käufe, bei denen rechtliche und steuerliche Fragen ohnehin geklärt werden müssen — etwa bei einer geerbten Immobilie oder einem Eigentümer, der bereits in einem Mandat steht. Für diese Situationen übernehmen wir Vermittlung und rechtliche Begleitung aus einer Hand.

Ein Makler und ein Anwalt — oder beides aus einer Hand

Wer eine Immobilie in Spanien verkaufen oder erwerben möchte, erreicht uns direkt und schriftlich. Bei einer geerbten Immobilie hilft ein kurzer Hinweis auf den Stand der Erbschaftsabwicklung.