hauptstandort teneriffa
Rechtsanwalt Teneriffa - Legalium Los Cristianos
Deutschsprachige Rechts- und Steuerberatung auf Teneriffa für DACH-Mandanten bei Immobilienkauf, Erbschaft und Unternehmensgrundung
Büro
Legalium - Cano & Luickhardt S.L.
Centro Comercial Parque Santiago VI
38650 Los Cristianos
Teneriffa, Spanien
info@legalium.com
standort & einordnung
Seit Jahren verwurzelt in der Mandatsrealität auf Teneriffa
Teneriffa ist der Hauptstandort von Legalium.
Das Büro in Los Cristianos ist vollständig besetzt — mit einem deutschsprachigen Betreuungsteam und täglicher Präsenz im kanarischen Rechtssystem.
Mandate auf Teneriffa werden vor Ort begleitet: Grundbucheinsichten, Notartermine, Behördenwege.
Dietmar Luickhardt ist als Rechtsanwalt und Steuerberater mit spanischer und deutscher Doppelzulassung tätig. Grenzüberschreitende Mandate — Immobilienerwerb durch DACH-Mandanten, Erbschaften mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz, Gründungsvorhaben auf den Kanarischen Inseln — sind das Kerngeschäft.
Das kanarische Rechtssystem weicht in mehreren Punkten vom spanischen Festland ab: IGIC statt IVA, abweichende Erbschaftsteuer-Regelungen für Gebietsansässige und Nicht-Residenten, die ZEC als Sonderzone für Unternehmen. Diese regionalen Besonderheiten sind Teil der täglichen Beratungsrealität — nicht Ausnahme.
Standort
Los Cristianos, Teneriffa - Hauptbüro
Qualifikation
Rechtsanwalt & Steuerberater — deutsche & spanische Zulassung
Schwerpunkte
Immobilien · Erbschaft · Unternehmensgründung
Rechtsgebiete
Kanarisches Recht · Spanisches Recht · Internationales Erbrecht
Sprache
Deutsch · Spanisch · Englisch
leistungsbereich
Was auf Teneriffa beraten wird
Mandate auf Teneriffa betreffen in der Regel einen der drei Kernbereiche — oder eine Konstellation in der mehrere davon zusammentreffen.
immobilienrecht
Immobilienkauf & Immobilienverkauf
Kaufprozess, Grundbuchprüfung, Notartermin und steuerliche Einordnung — für Käufer und Verkäufer auf Teneriffa und den Kanarischen Inseln.
erbrecht
Erbschaft mit Spanienbezug
Abwicklung spanischer Erbschaften für DACH-Erben — inklusive steuerlicher Einordnung nach kanarischem Recht und Grundbuchumschreibung.
gesellschaftsrecht
Firmengründung auf den Kanaren
Rechtsformwahl, SL-Gründung, Satzungsgestaltung und steuerliche Einordnung — einschließlich ZEC-Prüfung für qualifizierende Unternehmen.
mandatsbegleitung
Persönlich vor Ort - von der Prüfung bis zum Notartermin
DACH-Mandanten können keine Behördengänge erledigen, die physische Präsenz in Spanien voraussetzen. Das Büro in Los Cristianos übernimmt diese Wege. Grundbucheinsichten, Abfragen beim Kataster, Kontakt zu spanischen Notaren und Behörden — das läuft über uns, nicht über den Mandanten.
Sprachliche Barrieren entstehen erst gar nicht: Das Betreuungsteam kommuniziert auf Deutsch, alle spanischsprachigen Vorgänge werden intern koordiniert.
regionale einordnung
Kanarisches Recht — die wichtigsten Besonderheiten
Die Kanarischen Inseln gelten steuerrechtlich als eigenständige Region innerhalb Spaniens — mit abweichenden Regelungen bei der Umsatzsteuer, der Erbschaftsteuer und dem Unternehmensrecht.
umsatzsteuer
IGIC statt IVA — 7 % statt 21 %
Auf den Kanarischen Inseln gilt nicht die spanische Mehrwertsteuer (IVA), sondern der Impuesto General Indirecto Canario (IGIC).
Der Standardsatz beträgt 7 % — deutlich unter dem festländischen IVA-Satz.
Für Immobilienkäufe ist diese Unterscheidung relevant, da sie die Steuerlast bei Neubauten direkt beeinflusst.
Erbschaftsteuer
Günstigere Konditionen für Gebietsansässige
Die Kanarischen Inseln haben bei der Erbschaftsteuer für Gebietsansässige (Residenten) erhebliche Vergünstigungen eingeführt.
Nicht-Residenten aus EU/EWR-Staaten können seit dem EuGH-Urteil die regionalen Vergünstigungen ebenfalls beantragen — das Verfahren erfordert jedoch ausdrücklich die Wahl der autonomen Regelung.
unternehmensrecht
ZEC — Körperschaftsteuer 4 % für qualifizierende Unternehmen
Die Zona Especial Canaria ermöglicht qualifizierenden Unternehmen einen Körperschaftsteuersatz von 4 %.
Die Anforderungen betreffen Mindestinvestition, Schaffung von Arbeitsplätzen und zugelassene wirtschaftliche Aktivitäten.
Für DACH-Mandanten mit Gründungsvorhaben auf den Kanaren ist die ZEC-Eignung regelmäßig Prüfungspunkt im Mandat.
nicht-residenten
IRNR — Besteuerung bei Immobilienbesitz ohne Wohnsitz
DACH-Mandanten die eine Immobilie auf Teneriffa besitzen, ohne in Spanien ansässig zu sein, unterliegen der Nicht-Residenten-Steuer (IRNR).
Diese Pflicht besteht auch bei Leerstand — wird regelmäßig übersehen und führt zu Nachzahlungen und Bußgeldern bei späterem Immobilienverkauf oder im Erbfall.
Legalium begleitet Mandate mit rechtlichem oder steuerlichem Strukturierungsbedarf — Immobilienerwerb und -verkauf, Erbschaften mit Spanien-Bezug und Unternehmensgründungen auf den Kanarischen Inseln. Für laufende Buchhaltung, Routinesteuererklärungen ohne Mandatskontext und Gestoría-Leistungen stehen wir nicht zur Verfügung.
Neuigkeiten von Teneriffa
Bleiben Sie zu rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen rund um Immobilien, Erbschaft und Gründung auf Teneriffa und den Kanarischen Inseln auf dem Laufenden.
Wenn Recht und Steuer auf Teneriffa zusammen gefragt sind
Passend ist unsere Begleitung vor allem für Vorhaben auf Teneriffa, bei denen rechtliche und steuerliche Fragen zusammen betrachtet werden müssen — ein Immobilienkauf, eine Erbschaft oder eine Unternehmensgründung mit echtem Strukturbedarf.
Vor Ort auf Teneriffa — direkter Zugang zu Notaren und Behörden
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben auf Teneriffa oder den Kanarischen Inseln haben, ordnen wir Ihre Situation vor Ort ein.
