hauptstandort teneriffa

Rechtsanwalt Teneriffa - Legalium Los Cristianos

Deutschsprachige Rechts- und Steuerberatung auf Teneriffa für DACH-Mandanten bei Immobilienkauf, Erbschaft und Unternehmensgrundung

Büro

Legalium - Cano & Luickhardt S.L.

Centro Comercial Parque Santiago VI
38650 Los Cristianos
Teneriffa, Spanien

info@legalium.com

standort & einordnung

Seit Jahren verwurzelt in der Mandatsrealität auf Teneriffa

Teneriffa ist der Hauptstandort von Legalium.

Das Büro in Los Cristianos ist vollständig besetzt — mit einem deutschsprachigen Betreuungsteam und täglicher Präsenz im kanarischen Rechtssystem.

Mandate auf Teneriffa werden vor Ort begleitet: Grundbucheinsichten, Notartermine, Behördenwege.

Dietmar Luickhardt ist als Rechtsanwalt und Steuerberater mit spanischer und deutscher Doppelzulassung tätig. Grenzüberschreitende Mandate — Immobilienerwerb durch DACH-Mandanten, Erbschaften mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz, Gründungsvorhaben auf den Kanarischen Inseln — sind das Kerngeschäft.

Das kanarische Rechtssystem weicht in mehreren Punkten vom spanischen Festland ab: IGIC statt IVA, abweichende Erbschaftsteuer-Regelungen für Gebietsansässige und Nicht-Residenten, die ZEC als Sonderzone für Unternehmen. Diese regionalen Besonderheiten sind Teil der täglichen Beratungsrealität — nicht Ausnahme.

Standort

Los Cristianos, Teneriffa - Hauptbüro

Qualifikation

Rechtsanwalt & Steuerberater — deutsche & spanische Zulassung

Schwerpunkte

Immobilien · Erbschaft · Unternehmensgründung

Rechtsgebiete

Kanarisches Recht · Spanisches Recht · Internationales Erbrecht

Sprache

Deutsch · Spanisch · Englisch

leistungsbereich

Was auf Teneriffa beraten wird

Mandate auf Teneriffa betreffen in der Regel einen der drei Kernbereiche — oder eine Konstellation in der mehrere davon zusammentreffen.

immobilienrecht

Immobilienkauf & Immobilienverkauf

Kaufprozess, Grundbuchprüfung, Notartermin und steuerliche Einordnung — für Käufer und Verkäufer auf Teneriffa und den Kanarischen Inseln.

erbrecht

Erbschaft mit Spanienbezug

Abwicklung spanischer Erbschaften für DACH-Erben — inklusive steuerlicher Einordnung nach kanarischem Recht und Grundbuchumschreibung.

gesellschaftsrecht

Firmengründung auf den Kanaren

Rechtsformwahl, SL-Gründung, Satzungsgestaltung und steuerliche Einordnung — einschließlich ZEC-Prüfung für qualifizierende Unternehmen.

mandatsbegleitung

Persönlich vor Ort - von der Prüfung bis zum Notartermin

DACH-Mandanten können keine Behördengänge erledigen, die physische Präsenz in Spanien voraussetzen. Das Büro in Los Cristianos übernimmt diese Wege. Grundbucheinsichten, Abfragen beim Kataster, Kontakt zu spanischen Notaren und Behörden — das läuft über uns, nicht über den Mandanten.

Sprachliche Barrieren entstehen erst gar nicht: Das Betreuungsteam kommuniziert auf Deutsch, alle spanischsprachigen Vorgänge werden intern koordiniert.

  • Z
    Direkter Ansprechtpartner auf Deutsch
  • Z
    Physische Präsenz bei Notarterminen auf Teneriffa
  • Z
    Rechtliche und steuerliche Einordnung in einer Hand
  • Z
    Keine Koordination zwischen getrennten Kanzleien erforderlich

regionale einordnung

Kanarisches Recht — die wichtigsten Besonderheiten

Die Kanarischen Inseln gelten steuerrechtlich als eigenständige Region innerhalb Spaniens — mit abweichenden Regelungen bei der Umsatzsteuer, der Erbschaftsteuer und dem Unternehmensrecht.

umsatzsteuer

IGIC statt IVA — 7 % statt 21 %

Auf den Kanarischen Inseln gilt nicht die spanische Mehrwertsteuer (IVA), sondern der Impuesto General Indirecto Canario (IGIC).

Der Standardsatz beträgt 7 % — deutlich unter dem festländischen IVA-Satz.

Für Immobilienkäufe ist diese Unterscheidung relevant, da sie die Steuerlast bei Neubauten direkt beeinflusst.

Erbschaftsteuer

Günstigere Konditionen für Gebietsansässige

Die Kanarischen Inseln haben bei der Erbschaftsteuer für Gebietsansässige (Residenten) erhebliche Vergünstigungen eingeführt.

Nicht-Residenten aus EU/EWR-Staaten können seit dem EuGH-Urteil die regionalen Vergünstigungen ebenfalls beantragen — das Verfahren erfordert jedoch ausdrücklich die Wahl der autonomen Regelung.

unternehmensrecht

ZEC — Körperschaftsteuer 4 % für qualifizierende Unternehmen

Die Zona Especial Canaria ermöglicht qualifizierenden Unternehmen einen Körperschaftsteuersatz von 4 %.

Die Anforderungen betreffen Mindestinvestition, Schaffung von Arbeitsplätzen und zugelassene wirtschaftliche Aktivitäten.

Für DACH-Mandanten mit Gründungsvorhaben auf den Kanaren ist die ZEC-Eignung regelmäßig Prüfungspunkt im Mandat.

nicht-residenten

IRNR — Besteuerung bei Immobilienbesitz ohne Wohnsitz

DACH-Mandanten die eine Immobilie auf Teneriffa besitzen, ohne in Spanien ansässig zu sein, unterliegen der Nicht-Residenten-Steuer (IRNR).

Diese Pflicht besteht auch bei Leerstand — wird regelmäßig übersehen und führt zu Nachzahlungen und Bußgeldern bei späterem Immobilienverkauf oder im Erbfall.

p

Legalium begleitet Mandate mit rechtlichem oder steuerlichem Strukturierungsbedarf — Immobilienerwerb und -verkauf, Erbschaften mit Spanien-Bezug und Unternehmensgründungen auf den Kanarischen Inseln. Für laufende Buchhaltung, Routinesteuererklärungen ohne Mandatskontext und Gestoría-Leistungen stehen wir nicht zur Verfügung.

Neuigkeiten von Teneriffa

Bleiben Sie zu rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen rund um Immobilien, Erbschaft und Gründung auf Teneriffa und den Kanarischen Inseln auf dem Laufenden.

Wenn Recht und Steuer auf Teneriffa zusammen gefragt sind

Passend ist unsere Begleitung vor allem für Vorhaben auf Teneriffa, bei denen rechtliche und steuerliche Fragen zusammen betrachtet werden müssen — ein Immobilienkauf, eine Erbschaft oder eine Unternehmensgründung mit echtem Strukturbedarf.

Vor Ort auf Teneriffa — direkter Zugang zu Notaren und Behörden

Wenn Sie ein konkretes Vorhaben auf Teneriffa oder den Kanarischen Inseln haben, ordnen wir Ihre Situation vor Ort ein.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927