Solche Situationen betreffen häufig SLs, die ursprünglich allein zum Halten einer Immobilie gegründet wurden, etwa auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria oder an der Costa del Sol, bei denen über Jahre weder Jahresbeschlüsse noch Handelsbücher eingereicht wurden.
Wird eine Immobilie im Rahmen einer solchen SL-Struktur angeboten, sollte vor dem Kauf zwingend geprüft werden, ob die Gesellschaft ihren laufenden Handelsregisterpflichten nachgekommen ist, da eine Sperre des Registers spätere Eintragungen, etwa nach einem Eigentümerwechsel, erheblich erschweren kann.
Haftungsrisiko ohne eingereichte Jahresabschlüsse
Wird eine spanische SL über Jahre hinweg gehalten, ohne dass Jahresabschlüsse beim Handelsregister eingereicht werden, drohen ernsthafte Folgen: der Entzug der Steuernummer durch die Finanzbehörde und eine Sperre des Handelsregisters für Neueintragungen wie Sitzverlegungen oder Geschäftsführerwechsel.
Ein typischer Fall: Die reine Vermögenshaltungs-SL
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Vorhabens stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
