Promotor – Bauherr auf Mallorca

Aktualisiert am: 4 September, 2026

Die rechtliche Rolle des Bauherrn

Angesichts hoher Nachfrage nach Neubauimmobilien treten zunehmend auch deutsche Mittelständler auf Mallorca selbst als Bauherr auf, statt eine fertige Immobilie zu kaufen. Diese Rolle ist im spanischen Baurecht als Promotor in Artikel 9 des LOE gesetzlich geregelt.

Was einen Promotor auszeichnet

Der Promotor kann eine natürliche oder juristische Person sein und muss den Bau nicht selbst ausführen, sondern übernimmt Planung und Finanzierung des Projekts. Baut der Promotor ausschließlich für den Eigenbedarf, spricht man von autopromoción.

Warum die passende Struktur vorab geprüft werden sollte

Steuerlich kann es je nach Situation interessant sein, mit einer Betriebsstätte, einer GmbH & Co. KG oder einer doppelstöckigen Struktur mit einer spanischen SL zu arbeiten. Auch ein Autopromotor bleibt grundsätzlich zum Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Bauversicherung verpflichtet, mit Ausnahmen für den reinen Eigenbedarf bei Einfamilienhäusern.

Wer als Promotor auf Mallorca baut, sollte die passende rechtliche und steuerliche Struktur deshalb vor Baubeginn im Einzelfall klären lassen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Bauvorhabens auf Mallorca stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927

Veröffentlicht am: 6 Dez., 2021