Erwerb einer Neubauimmobilie – Risiken der Kaufoption

Kaufoption Immobilie Spanien statt Kaufvertrag über eine schlüsselfertige Neubauimmobilie – Beratung ist notwendig, um einen Vermögensschaden zu vermeiden.

Die Kaufoption ist ein Vertragstyp, der oftmals fälschlicherweise bei einem Immobilienkauf als sogenannter Vorvertrag benutzt wird, vor allen Dingen auf Mallorca und Teneriffa, Gran Canaria, statt einem ordentlichen Kaufvertrag mit Anzahlung (arras).

Zudem findet sich die Kaufoption vermehrt auch bei Neubauprojekten, um einen ordentlichen Generalunternehmervertrag mit dem Ziel der Übergabe einer schlüsselfertigen Immobilie zu vermeiden.

Normalfall: Beim Kauf einer Neubauimmobilie auf Plan, gibt es 3 Vertragsstufen

Vertragsstufen

  • Reservierung der zu bauenden Immobilie
  • Privater Kaufvertrag nach Erlangung der Baugenehmigung der besagten Immobilie auf Plan
  • Notarielle Kaufurkunde und Eigentumserwerb der schlüsselfertigen Neubauimmobilie

Bei diesem sogenannten Normalfall wird der Immobilienkäufer gesetzlich geschützt, in dem der Bauträger und Immobilienverkäufer eine Anzahlungsversicherung abschliessen muss und auch eine zehnjährige Bauversicherung für Baumängel. Zudem wird ein Leistungsverzeichnis für die Bauqualität vertraglich vereinbart.

Bei kleineren Bauprojekten möchte der Bauträger meist die Anzahlungsversicherung, Baurisiken und Bauversicherung vermeiden und schliesst einen sogenannten Kaufoptionsvertrag ab, zum Nachteil des Immobilienkäufers.

Der Kaufoptionsvertrag bezieht sich nur auf einen schnellstmöglichen Grundstücksverkauf und der Immobilienkäufer erwirbt keine fertiggestellte Immobilie, sondern nur ein Grundstück.

Im darauffolgenden Zeitrahmen baut der vermeintliche Immobilienkäufer, meist unwissend, selbst die Immobilie, mit den entsprechenden Risiken wie Arbeitsunfälle, fehlende oder mangelnde Baumateriallieferungen, Anzahlungen sind ungesichert und fehlende Kontrolle über den Bauprozess, bis hin zum Insolvenzrisiko des Vertragspartners, dem vermeintlichen Immobilienverkäufer einer schlüsselfertigen Immobilie.Indizien für solche rechtlich und wirtschaftlich risikobehaftete Situationen sind, dass das Grundstück noch nicht parzelliert ist, oder das Grundstück vor Baubeginn schon eigentumsrechtlich übertragen wird, wohlgemerkt ohne abgeschlossene Bebauung.


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