Kaufoption statt Bauträgervertrag bei Neubauimmobilien

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Ein vermeidbares Risiko

Bei Neubauprojekten, insbesondere auf Mallorca, Teneriffa und Gran Canaria, wird anstelle eines ordentlichen Generalunternehmervertrags mit dem Ziel der schlüsselfertigen Übergabe gelegentlich eine Kaufoption verwendet, oft ohne dass Käufern die rechtlichen Unterschiede bewusst sind.

Der reguläre Ablauf beim Kauf auf Plan

Im Regelfall durchläuft ein Neubaukauf auf Plan drei Vertragsstufen: die Reservierung der zu bauenden Immobilie, den privaten Kaufvertrag nach Erteilung der Baugenehmigung, und schließlich die notarielle Kaufurkunde mit Eigentumserwerb der fertigen Immobilie.

Warum die Kaufoption diesen Schutz nicht bietet

Wird stattdessen eine Kaufoption verwendet, fehlen häufig die für einen Neubaukauf zentralen Schutzmechanismen, etwa eine klare Regelung zur Absicherung der Anzahlung während der Bauphase oder verbindliche Fertigstellungsfristen. Das kann im Streitfall zu einem erheblichen Vermögensschaden führen.

Wer eine Neubauimmobilie in Spanien auf Plan kauft, sollte deshalb genau prüfen lassen, ob der vorgelegte Vertrag tatsächlich einen Bauträgervertrag mit den üblichen Schutzmechanismen darstellt, statt sich auf eine formal als Kaufoption bezeichnete Vereinbarung einzulassen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Neubaukaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 4 Apr., 2022