Ablauf und Kostenverteilung
Wer eine Immobilie in Spanien über eine Bank finanziert, durchläuft ein klar strukturiertes Verfahren, das sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet.
Der Ablauf bei der Bank
Die Bank stellt dem Darlehensnehmer zunächst die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Darlehen bereit, unter anderem zu Zinssatz, Rückzahlungszeitraum, Eröffnungskosten und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Immobilie durch einen von der Bank beauftragten Gutachter.
Wer trägt die Kosten der Hypothekenerstellung
Nach der seit 2019 geltenden spanischen Hypothekengesetzgebung trägt der Darlehensnehmer in der Regel nur die Kosten der Immobilienbewertung, während die Bank die übrigen Kosten der Hypothekenerstellung übernimmt, darunter Notar- und Grundbuchkosten sowie die Stempelsteuer auf die Darlehensurkunde.
Da sich Zinsniveau und die konkrete Kreditvergabepraxis der Banken fortlaufend ändern, sollte ein aktuelles Finanzierungsangebot immer individuell eingeholt und mit einer rechtlichen Prüfung der Darlehensbedingungen kombiniert werden, statt sich auf allgemeine Erfahrungswerte zu verlassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Finanzierung in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
