Immobilienkauf auf Plan SA

Aktualisiert am: 15 Oktober, 2026

Ansprüche gegen einen gelöschten Bauträger

Ein aktuelles Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs stärkt die Rechte von Käufern, die eine Immobilie auf Plan erworben haben: Selbst wenn der Bauträger bereits aus dem Handelsregister gelöscht wurde, bleiben vertragliche Ansprüche bestehen und können weiterhin erfolgreich eingeklagt werden.

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Der Fall: Baumängel nach Löschung des Bauträgers

In dem entschiedenen Fall hatte ein Käufer eine Immobilie vor Fertigstellung von einer spanischen Aktiengesellschaft (SA) erworben. Noch bevor alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt waren, wurde die Gesellschaft aufgelöst, die Terrasse der Immobilie wies erhebliche Baumängel auf. In erster Instanz erhielt der Käufer auf Grundlage von Artikel 1101 des spanischen Zivilgesetzbuchs Recht auf Nachbesserung, die Berufungsinstanz wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, eine bereits gelöschte Gesellschaft könne nicht mehr verklagt werden. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Berufungsurteil auf und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung.

Warum das für Käufer wichtig ist

Die Entscheidung zeigt, dass die formale Löschung eines Bauträgers aus dem Handelsregister vertragliche Ansprüche von Käufern nicht automatisch beseitigt. Wer Baumängel an einer auf Plan gekauften Immobilie feststellt, sollte deshalb auch dann rechtlich prüfen lassen, ob Ansprüche noch durchsetzbar sind, wenn der ursprüngliche Vertragspartner formal nicht mehr existiert.

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Veröffentlicht am: 15 Sep., 2025