Die Anzahlung (Arras) beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien ist es Handelsbrauch, den Kauf zunächst über einen privatschriftlichen Vertrag mit einer Anzahlung von rund 10 Prozent des Kaufpreises verbindlich zu machen, die sogenannten Arras. Innerhalb von etwa 90 Tagen folgt dann der notarielle Kaufvertrag mit vollständiger Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang.
Warum diese Phase gesetzlich kaum geregelt ist
Dieser Handelsbrauch gilt praktisch in ganz Spanien, von Mallorca über die Costa del Sol bis zu den Kanarischen Inseln. Eine gesetzliche Regelung zur Absicherung der Arras-Anzahlung selbst existiert nicht, weshalb die vertragliche Ausgestaltung umso wichtiger ist.
Worauf beim Arras-Vertrag zu achten ist
Da eine gesetzliche Absicherung fehlt, sollte der Arras-Vertrag selbst klare Regelungen für den Fall enthalten, dass Käufer oder Verkäufer vom Kauf zurücktreten, üblich ist der Verlust der Anzahlung beim Käufer beziehungsweise die doppelte Rückzahlung durch den Verkäufer. Ebenso wichtig sind aufschiebende Bedingungen, die den Kauf an eine positive rechtliche Prüfung knüpfen.
Wer eine Anzahlung für eine Immobilie in Spanien leistet, sollte den Arras-Vertrag deshalb vor der Unterschrift rechtlich prüfen lassen, nicht erst, wenn der Kauf bereits ins Stocken gerät.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
