Das Risiko verdeckter Gewinne
Insbesondere auf Mallorca, Ibiza, Teneriffa und Gran Canaria wird eine Immobilie gelegentlich nicht direkt verkauft, sondern über den Verkauf der Anteile einer Vermögenshaltungsgesellschaft (SL), die die Immobilie hält. Aus Käufersicht ist ein solcher Anteilskauf in der Regel nicht zu empfehlen.
Ist die Immobilie in der Buchhaltung der SL mit einem deutlich niedrigeren Wert erfasst, als sie tatsächlich wert ist, bleibt diese Differenz beim Anteilskauf zunächst verdeckt. Löst der neue Eigentümer die SL später auf oder verkauft die Immobilie aus der Gesellschaft heraus, wird genau diese Differenz steuerpflichtig.
Die aktuelle Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden in Spanien progressiv besteuert, mit Sätzen von 19 Prozent bis hin zu 28 oder, je nach aktuellem Stand, 30 Prozent für sehr hohe Gewinne. Diese Belastung kann bei einem Anteilskauf mit verdeckten Gewinnen deutlich höher ausfallen als beim direkten Immobilienkauf ursprünglich absehbar war.
Wer den Kauf einer Vermögenshaltungsgesellschaft anstelle eines direkten Immobilienkaufs erwägt, sollte den tatsächlichen Buchwert der Immobilie deshalb vorab prüfen lassen, um verdeckte Gewinne und die damit verbundene spätere Steuerlast realistisch einzuschätzen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Vorhabens stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.
