Immobilienkauf Spanien gerichtliche Versteigerung

Aktuell haben sich die Abläufe für den direkten Immobilienerwerb bei einer gerichtlichen Versteigerung geändert.

Wir bieten Ihnen an, die notwendigen Schritte zum Erwerb einer Immobilie durch gerichtliche Versteigerung, in Ihrem Namen durchzuführen. Hierbei stellen wir Ihnen unsere Kenntnisse und Fähigkeiten als Anwälte zur Verfügung, damit Sie Immobilien erwerben können, deren Preise deutlich unter den Marktpreisen liegen können.

Immobilienkauf Spanien – gerichtliche Versteigerung – wie wird vorgegangen?

Wir kümmern uns um alles, das heiβt:

  • Wir finden für Sie interessante Angebote.
  • Wir prüfen die vom Gericht aufgeführten Informationen und erzielen somit eine Bewertung des festgelegten Versteigerungspreises.
  • Wir nehmen die Hinterlegungen für Sie bei Gericht vor, die notwendig sind, um an der Versteigerung teilnehmen zu können.
  • Wir bieten bei der Versteigerung für Sie mit, um das gewünschte Objekt zu erwerben.

Welche Vorteile stellt dies für Sie dar?

Vorteile gibt es unzählige, unter anderem:

  • Im Regelfall besteht die Möglichkeit, Immobilien zur Hälfte des Marktpreises zu erwerben.
  • Alle Schulden, die auf der Immobilie zum Zeitpunkt der Versteigerung lasten, werden automatisch gelöscht, was den Erwerb, frei von Lasten und Belastungen, ermöglicht.
  • Die anfallende Steuer bei dieser Art von Immobilienerwerb ist dieselbe, die bei jeglicher Art von Immobilienerwerb zu entrichten ist.
  • Es müssen keinerlei Zahlungen an Vermittler getätigt werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, je nach Fall, eine Versteigerung zu vermeiden, indem man für den Schuldner eintritt und die Immobilie zum Schuldwert erwirbt.

Welche Formalitäten hat der Interessent zu erledigen?

  • Sie müssen ein Auftragsformular ausfüllen, in dem Sie alle Anweisungen zum Erwerb aufführen.
  • Sie müssen uns eine notarielle Vollmacht erteilen, damit wir in Ihrem Namen handeln können.
  • Sie müssen eine gerichtliche Hinterlegung über 5% des Wertes der zu ersteigernden Immobilie vornehmen, wobei Ihnen hier die unmittelbare Rückzahlung bei Nichterwerb garantiert ist.
  • Sie müssen ausreichend Rücklagen haben, um innerhalb von 30 Tagen, ab Zuschlagserteilung, den gebotenen Kaufpreis der Immobilie zahlen zu können.

Welche Kosten kommen auf den Interessenten bei Teilnahme an einer Versteigerung zu?

  • Anfänglich muss eine Vorauszahlung von 3% an die Anwaltskanzlei geleistet werden, um die Rechtssache zu eröffnen und die anfallenden Kosten bei der Immobiliensuche bedienen zu können.
  • Findet kein Zuschlag zu Ihren Gunsten statt, fallen keine weiteren Honorarkosten an.
  • Bei erfolgreichem Erwerb berechnen wir 7% des finalen Versteigerungspreises.

Bei jeglichen Rückfragen steht Ihnen das Team von Legalium jederzeit zur Verfügung.

Versteigerungsportal (spanisch)