Bausteuer (ICIO) bei Neubauten in Spanien

Aktualisiert am: 4 September, 2026

Zwei Zahlungszeitpunkte, eine Falle

Bei jedem Neubau in Spanien fällt die kommunale Bausteuer ICIO an, in zwei Schritten: zunächst bei Baubeginn auf Grundlage der vorläufig geschätzten Baukosten, dann nach Fertigstellung mit einer Schlusszahlung auf Basis der tatsächlichen Kosten.

Warum die Schlusszahlung häufig übersehen wird

Generalunternehmer zahlen die erste Rate meist zuverlässig, um die Baugenehmigung zu erhalten, vergessen aber regelmäßig die Schlusszahlung nach Fertigstellung. Für den Bauherrn hat das unangenehme Folgen in Form von Verzugszuschlägen und Bußgeldern.

Warum das auch Käufer betrifft

Wer eine fertiggestellte Neubauimmobilie kauft, haftet unter Umständen für eine noch offene ICIO-Schlusszahlung, auch wenn er selbst nicht Bauherr war. Die Steuer verjährt nach vier Jahren, was in der gerichtlichen Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten über den genauen Beginn der Verjährungsfrist führt.

Wer eine Neubauimmobilie in Spanien kauft, sollte deshalb vor der Anzahlung prüfen lassen, ob die ICIO-Schlusszahlung bereits erfolgt ist.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Neubaukaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 31 Juli, 2020