Was Käufer wissen sollten
Vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien lohnt sich eine technische Prüfung, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine gebrauchte Immobilie handelt, da die gesetzliche Haftung für Baumängel in beiden Fällen unterschiedlich ausgestaltet ist.
Die gestaffelte Haftung bei Neubauten
Seit 1999 regelt das LOE, die Ley de Ordenación de la Edificación, den Schutz von Käufern neu errichteter Immobilien. Selbst bei Insolvenz des Bauträgers oder Architekten soll eine Versicherung für Bauschäden und Baumängel einstehen. Das Gesetz unterscheidet dabei drei Fristen, ein Jahr für sichtbare Ausführungsmängel, drei Jahre für Mängel, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen, und zehn Jahre für Mängel, die die strukturelle Sicherheit betreffen.
Die kurze Frist bei gebrauchten Immobilien
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie ist die Haftung des Verkäufers auf verdeckte Mängel beschränkt und deutlich kürzer befristet. Der Anspruch auf Gewährleistung und Schadensersatz verjährt bereits sechs Monate nach der Übergabe. Wichtig dabei: Innerhalb dieser sechs Monate muss die Klage bei Gericht eingereicht sein, eine außergerichtliche Mahnung zur Mängelbeseitigung reicht nicht aus, um die Frist zu wahren.
Wer eine gebrauchte Immobilie in Spanien kauft, sollte deshalb technische und rechtliche Prüfung nicht erst nach der Übergabe angehen, sondern die Sechs-Monats-Frist von Beginn an im Blick behalten.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit Spezialisierung auf Immobilienrecht spanienweit zur Verfügung.
