Schadensersatz Spanien
Verkehrsunfälle, Arzthaftung, Schadensersatz Flug- und Schiffsverkehr
LEGALIUM D. Cano & D. Luickhardt stellt sich vor:
Unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleisitz in Spanien (Madrid, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) und Deutschland (Hannover, Berlin, Tettnang) ist auf die Vertretung von deutschsprachigen Mandanten vor spanischen Gerichten spezialisiert. Unsere Kanzleisprachen sind deutsch und spanisch.
Standorte
Procurador
Die Figur des Procurador ist in Spanien heute noch gesetzlich vorgeschrieben und dient als Mittelsperson zwischen Rechtsanwalt und Gericht, wobei heutzutage der Procurador nur noch die Funktion der Weitergabe von Dokumenten von und zum spanischen Gericht hat. Unser Mandant begründet ein eigenes Mandatsverhältnis mit dem Procurador, der auch separat nach der Gebührenordnung abrechnet, in der Regel nach Streitwert.
Gebührenordnung
Unsere Arbeit als Rechtsanwalt wird ebenso nach der Gebührenordnung abgerechnet, so dass Sie als Mandant Transparenz in Kosten und Gebührensachen haben, auf Anfrage kann auch eine Erfolgshonorarvereinbarung abgeschlossen werden.
Tätigkeitsschwerpunkte
Transportrecht / Verkehrsrecht
- Verkehrsunfall in Spanien – Schadensersatz
- Streitigkeiten um Transportschäden und Schadensersatz im Transportrecht
- Schadensersatz im internationalen Flug- und Schiffsverkehr
Klagen im Immobilienrecht, Baurecht, Versicherungsrecht
- Schadensersatz aus Mängeln an Immobilieneigentum aus Kauf
- Immobilienkaufvertrag und Erfüllungsklagen oder Rücktrittsklagen
- Klagen aus dem Bauversicherungsgesetz (LOE)
- Klage gegen Versicherungen (Brandschaden, Bauversicherung)
- Time Share Vertragsauflösung – Schadensersatz
Klagen gegen die spanische Verwaltung / Staat / Steuersachen / Schadensersatz Enteignung
- Vertretung vor den spanischen Finanzbehörden in allen Instanzen und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Schadensersatz wegen Enteignung