Schadensersatz Spanien

Verkehrsunfälle, Arzthaftung, Schadensersatz Flug- und Schiffsverkehr
LEGALIUM D. Cano & D. Luickhardt stellt sich vor:
Aktualisiert am 17.7.2025
Unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleisitz in Spanien (Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) und Deutschland (Hannover, Berlin, Tettnang) ist auf die Vertretung von deutschsprachigen Mandanten vor spanischen Gerichten spezialisiert. Unsere Kanzleisprachen sind deutsch und spanisch.
Standorte
Procurador
Die Figur des Procurador ist in Spanien heute noch gesetzlich vorgeschrieben und dient als Mittelsperson zwischen Rechtsanwalt und Gericht, wobei heutzutage der Procurador nur noch die Funktion der Weitergabe von Dokumenten von und zum spanischen Gericht hat. Unser Mandant begründet ein eigenes Mandatsverhältnis mit dem Procurador, der auch separat nach der Gebührenordnung abrechnet, in der Regel nach Streitwert.
Gebührenordnung
Unsere Arbeit als Rechtsanwalt wird ebenso nach der Gebührenordnung abgerechnet, so dass Sie als Mandant Transparenz in Kosten und Gebührensachen haben, auf Anfrage kann auch eine Erfolgshonorarvereinbarung abgeschlossen werden.
Tätigkeitsschwerpunkte
Transportrecht / Verkehrsrecht
- Verkehrsunfall in Spanien – Schadensersatz
- Streitigkeiten um Transportschäden und Schadensersatz im Transportrecht
- Schadensersatz im internationalen Flug- und Schiffsverkehr
Klagen im Immobilienrecht, Baurecht, Versicherungsrecht
- Schadensersatz aus Mängeln an Immobilieneigentum aus Kauf
- Immobilienkaufvertrag und Erfüllungsklagen oder Rücktrittsklagen
- Klagen aus dem Bauversicherungsgesetz (LOE)
- Klage gegen Versicherungen (Brandschaden, Bauversicherung)
- Time Share Vertragsauflösung – Schadensersatz
Klagen gegen die spanische Verwaltung / Staat / Steuersachen / Schadensersatz Enteignung
- Vertretung vor den spanischen Finanzbehörden in allen Instanzen und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Schadensersatz wegen Enteignung
Praxis: WIE EIN RADFAHRER NACH EINEM VERKEHRSUNFALL IN SPANIEN SEINE RECHTE GELTEND MACHEN KANN ?
„Im Falle eines Verkehrsunfalls mit dem Fahrrad ist es entscheidend, die richtigen Schritte zu kennen, um die Rechte des Radfahrers zu wahren und mögliche Entschädigungen geltend zu machen.
Im Vordergrund steht die Beweissicherung am Unfallort und stets zu empfehlen, die Polizei zu rufen.
Zunächst steht die medizinische Versorgung im Vordergrund, auch wenn die Verletzungen zunächst nicht schwerwiegend erscheinen. Es ist wichtig, dass alles von Anfang an in ärztlichen Berichten dokumentiert wird, da die medizinischen Unterlagen entscheidend sind, um das Vorhandensein und das Ausmaß der Verletzungen nachzuweisen.
Am Unfallort sollten – sofern möglich – alle Daten des beteiligten Fahrers aufgenommen werden, einschließlich Name, Kennzeichen und Versicherungsgesellschaft. Auch Zeugenaussagen und Fotos vom Unfallort, der Position der Fahrzeuge, Sachschäden und anderen relevanten Umständen sind hilfreich, um den Hergang zu klären.
Nach dem Unfall empfiehlt es sich, Anzeige bei der Polizei oder Guardia Civil zu erstatten, falls diese nicht am Unfallort waren. Das Protokoll liefert eine offizielle Version des Geschehens, die die Geltendmachung von Ansprüchen erleichtern kann.
Mit den gesammelten Unterlagen kann eine außergerichtliche Forderung gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers eingeleitet werden. Dabei wird eine Entschädigung für Verletzungen, Sachschäden und weitere erlittene Nachteile wie Einkommensverluste verlangt. Diese Forderung muss präzise formuliert und mit medizinischen Berichten, Rechnungen und anderen Belegen untermauert werden.
Falls die Versicherung keine zufriedenstellende Antwort gibt, kann der Rechtsweg beschritten werden – entweder zivilrechtlich oder, bei Anzeichen von Fahrlässigkeit, auch strafrechtlich.
Die Frist zur Geltendmachung beträgt in der Regel ein Jahr ab Stabilisierung der Verletzungen. Es ist jedoch ratsam, nicht bis zum Fristende zu warten, um Beweisprobleme zu vermeiden.
Das Opfer hat Anspruch auf Entschädigung gemäß den geltenden gesetzlichen Tabellen. Daher ist es unerlässlich, die Rechte, die die Gesetzgebung in solchen Fällen vorsieht, genau zu kennen.“
Der Schadensersatz wird in Spanien nach einer Tabelle berechnet, die jedes Jahr aktualisiert wird. Die Tabelle gibt Spielraum der Auslegung, was dann schliesslich zu einem Rechtsstreit fuehren kann, wenn keine Einigung mit der Versicherung moeglich ist. Zudem muss die Versicherung innerhalb von 3 Monaten ein verbindliches Angebot zur Schadensersatzhoehe abgeben.
In der Regel gibt es 2 wesentlichen Schadensposten
1. Personenschaden (Koerperverletzung und bleibende Schaeden mit Schmerzensgeldanspruch)
2. Sachschaden (Kleidung, Fahrrad bis hin zum geldwerten Schadensersatz fuer Arbeitsentgelt etc)
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?