Neukauf oder Neubau Immobilie in Spanien

Aktualisiert am: 4 September, 2026

Warum eine anwaltliche Begleitung sinnvoll ist

Wer in Spanien eine Immobilie kauft, ob aus zweiter Hand oder als Neubau, steht vor rechtlichen Herausforderungen, die sich vom deutschen Immobilienrecht deutlich unterscheiden. Viele Bauträger versuchen bei Neubauprojekten, sich aus der Verantwortung zu ziehen, etwa durch eine fehlende Absicherung der Anzahlung, eine unzureichende Baumängelversicherung oder die Verletzung gesetzlicher Informationspflichten.

Die Informationspflichten nach RD 515/1989

Beim Kauf eines Neubaus schützt das Real Decreto 515/1989 den Käufer durch klar definierte Informationspflichten. Verkäufer und Bauträger müssen unter anderem Name, Anschrift und Handelsregisterdaten offenlegen, Lageplan und Grundriss der Immobilie zur Verfügung stellen, die Nutzfläche und Gemeinschaftsbereiche beschreiben, sowie Bau- und Ausstattungsmerkmale wie Materialien, Dämmung und Brandschutz benennen. Auch der Stand der Grundbucheintragung gehört zu den Pflichtangaben.

Warum diese Informationen in der Praxis fehlen

Diese gesetzlichen Pflichten sind zwar klar formuliert, werden in der Praxis aber nicht immer vollständig erfüllt, insbesondere gegenüber ausländischen Käufern, die mit dem spanischen Recht nicht vertraut sind. Wer nicht weiß, welche Informationen ihm gesetzlich zustehen, kann Lücken oder Auslassungen kaum erkennen.

Eine anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass diese Informationspflichten tatsächlich eingefordert und geprüft werden, bevor eine Anzahlung geleistet wird, unabhängig davon, ob die Immobilie auf Mallorca, Teneriffa, in Andalusien, Valencia, Katalonien oder Asturien liegt.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.

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Zentrale Spanien

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Veröffentlicht am: 15 Mai, 2025