Kapitalgesellschaften in Spanien

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Vermögensteuerbefreiung für Geschäftsanteile

Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften können von der spanischen Vermögensteuer befreit sein, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.

Die zentralen Voraussetzungen

Die Gesellschaft muss eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und darf nicht hauptsächlich der reinen Verwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen dienen. Der Steuerpflichtige muss mindestens 5 Prozent der Anteile halten und tatsächlich Leitungsfunktionen in der Gesellschaft ausüben, für die er eine Vergütung erhält, die mehr als die Hälfte seiner gesamten Einkünfte aus Arbeit und unternehmerischer Tätigkeit ausmacht.

Die Besonderheit bei Beteiligung mit Familienangehörigen

Erfolgt die Beteiligung gemeinsam mit Familienangehörigen, können die Leitungsfunktion und die entsprechende Vergütungsvoraussetzung auch von einem der beteiligten Familienmitglieder erfüllt werden, statt von jedem Anteilseigner einzeln.

Wer Geschäftsanteile an einer spanischen Kapitalgesellschaft hält, sollte die Befreiungsvoraussetzungen deshalb regelmäßig überprüfen lassen, da bereits kleinere Veränderungen in der Vergütungsstruktur die Befreiung gefährden können.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Beteiligungsstruktur stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

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Zentrale Spanien

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Veröffentlicht am: 13 Mai, 2025