Die Rolle der europäischen Erbrechtsverordnung
Die europäische Erbrechtsverordnung, in Kraft seit dem 17. August 2015, hat die Frage, welches Erbrecht bei einem Erbfall mit Spanienbezug zur Anwendung kommt, grundlegend verändert und damit auch die Möglichkeiten einer Testamentsanfechtung neu geprägt.
Wann spanisches Erbrecht automatisch gilt
Verstirbt ein Deutscher oder Österreicher in Spanien, ohne ein Testament errichtet zu haben, und war er mehr als sechs Monate vor seinem Tod dort ansässig, greift automatisch spanisches Erbrecht, mit den dort geltenden Pflichtteilsregeln. Dasselbe gilt, wenn zwar ein Testament vorliegt, darin aber keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen wurde.
Warum die Region des Erblassers entscheidend sein kann
Kommt spanisches Recht zur Anwendung, ist zusätzlich zu prüfen, ob eines der regionalen Sondererbrechte greift, etwa in Katalonien, Navarra, dem Baskenland oder auf den Balearen, da diese in zentralen Punkten wie den Pflichtteilsrechten erheblich vom gesamtspanischen Zivilrecht abweichen können. Eine Testamentsanfechtung erfolgt in diesen Fällen vor den zuständigen spanischen Gerichten.
Wer einen Erbfall mit Spanienbezug plant oder eine Testamentsanfechtung erwägt, sollte deshalb frühzeitig klären lassen, welches Recht und gegebenenfalls welches Regionalrecht tatsächlich zur Anwendung kommt.
Der Leitfaden zur Erbschaft in Spanien
Erbschaften mit Spanienbezug verlangen rechtliche Struktur und eine steuerliche Einordnung von Anfang an. Unser Leitfaden begleitet Sie durch die wichtigsten Schritte.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Erbfalls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.
