Zwangsvollstreckung eines deutschen Arrestbefehls in Spanien

Nach Art.916 ZPO dient der Arrest zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen einer Geldforderung.

Im Ausgangsfall hat der deutsche Gläubiger einen Arrestbefehl gegen einen Schuldner erwirkt, der auf Teneriffa eine Immobilie hat.

Unsere Kanzlei Legalium wird zur Eintragung der Zwangsvollstreckung in das Grundbuch von Teneriffa beauftragt.

Damit liege eine internationale Zwangsvollstreckung vor, die nach der EU Verordnung 1215/2012 vollstreckt wird, unter Anwendung des spanischen Zivilprozessrechts und Gesetzgebung des Grundbuches.

Im deutschen Arrestbefehl muss bei einer Auslandsvollstreckung ein “zureichender Arrestgrund” angegeben werden.
Bei einer mündlichen Verhandlung ergeht der Arrestbefehl in Form eines Urteils, und wenn keine mündliche Verhandlung stattfand, als Beschluss.

Fristen

Zu beachten ist, dass nach Art.929 Absatz 2 ZPO der Arrestbefehl in einem Monat zu vollziehen ist.

Dies ist bei einer Vollstreckung in Spanien in der Regel nicht zu erfüllen, da die spanische Justiz entsprechend überlastet ist.

Die EU Verordnung 1215/2012 findet mit Art.36 ff direkt Anwendung und die Vollstreckbarkeit in Spanien ist ohne Exequatorverfahren gegeben.

Frage

Kann die Vollstreckung direkt durch Eintragung in das Grundbuch erfolgen oder muss zunächst ein spanisches Gericht über den Vollstreckungsantrag verfügen?

Antwort

Nach der spanischen Zivilprozessordnung und dem Art.723, 726 LECiv (spanische Zivilprozessordnung) ist der Vollstreckungsantrag beim Gericht am Ort der zu vollstreckenden Immobilie zu stellen.

Das Gericht verfügt dann mit einer sogenannten “providencia”, die an das Grundbuch gerichtet ist, dass ein Verfügungsverbot eingetragen wird. Dieses wird als anotación preventiva bezeichnet.

Es ist die Dokumentensteuer zu zahlen und dann erfolgt die Grundbucheintragung des Verfuegungsverbotes.

RA D.Luickhardt, anwaltliche Doppelzulassung in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team vertreten Sie bei jeder Zwangsvollstreckung in Spanien, insbesondere auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Madrid, Valencia, Malaga, Teneriffa und Gran Canaria.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Zwangsvollstreckung Arrestbefehl in Spanien;1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten basieren auf 2 abgegebenen Stimmen.
Loading...