Was Immobilieneigentümer aus dem DACH-Raum wissen sollten
Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, kann unabhängig vom Wohnsitzland zur Vermögensteuer, dem Impuesto sobre el Patrimonio, herangezogen werden. Für DACH-Eigentümer ist das oft überraschend, da Deutschland, Österreich und die Schweiz eine vergleichbare laufende Steuer auf das Gesamtvermögen in dieser Form derzeit nicht kennen.
Wer betroffen ist und was befreit bleibt
Steuerlich in Spanien ansässige Personen versteuern grundsätzlich ihr Weltvermögen, mit einem staatlichen Freibetrag von 700.000 Euro pro Person sowie einer zusätzlichen Befreiung von bis zu 300.000 Euro für die selbstgenutzte Hauptwohnung. Nicht-Residenten versteuern nur ihr Vermögen in Spanien, ohne den Freibetrag für die Hauptwohnung, da diese Befreiung an den steuerlichen Wohnsitz gebunden ist.
Warum die Region über die tatsächliche Steuerlast entscheidet
Freibetrag und Steuersätze werden von den Autonomen Gemeinschaften festgelegt und weichen teils erheblich vom staatlichen Grundmodell ab. Madrid, Andalusien, Kantabrien, Extremadura, La Rioja und Murcia befreien die Vermögensteuer derzeit vollständig, während Katalonien, die Balearen und die Comunidad Valenciana sie tatsächlich erheben, mit eigenen, teils niedrigeren Freibeträgen. Zwei identische Immobilienportfolios können dadurch in zwei benachbarten Regionen zu vollständig unterschiedlichen Steuerfolgen führen.
Warum das schon vor dem Kauf relevant ist
Die Vermögensteuerlast hängt nicht nur vom Wert einer einzelnen Immobilie ab, sondern vom gesamten in Spanien gehaltenen Vermögen und vom gewählten Wohnsitz beziehungsweise Belegenheitsort. Wer mehrere Immobilien oder größere Vermögenswerte in Spanien plant, sollte die regionale und die staatliche Ebene deshalb bereits vor dem Kauf gemeinsam prüfen lassen, nicht erst bei der ersten Steuererklärung.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine strukturelle Prüfung Ihres Vermögens in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.
