Umzug nach Spanien

Aktualisiert am: 28 September, 2026

Was sich bei der Vermögensteuer ändert

Mit der Ansässigkeit steht die Befreiung für die selbstgenutzte Hauptwohnung zur Verfügung, die Nicht-Residenten verschlossen ist. Das Gesetz begrenzt zudem die gemeinsame Belastung aus Einkommen- und Vermögensteuer im Verhältnis zum Einkommen.

Bei hohem Vermögen mit geringen laufenden Erträgen kann diese Obergrenze die Vermögensteuer spürbar verringern. Nach neuerer Rechtsprechung können sich darauf auch Nicht-Residenten berufen, unabhängig davon, ob sie in der EU oder etwa in der Schweiz leben. Die Obergrenze ist also kein Vorteil, der erst mit dem Umzug entsteht.

Ab wann man in Spanien steuerlich ansässig ist

Als steuerlich ansässig gilt, wer sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhält oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien hat. Leben Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien, wird die Ansässigkeit zudem vermutet. Besteht nach den Regeln beider Staaten eine Ansässigkeit, entscheidet das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, welcher Staat vorgeht.

Spanien teilt das Jahr des Umzugs nicht auf. Wer im Jahr des Zuzugs die Voraussetzungen erfüllt, gilt für das gesamte Jahr als ansässig. Weil die Vermögensteuer auf den Stand am 31. Dezember abstellt, kann damit bereits im ersten Jahr das gesamte Weltvermögen erklärungspflichtig werden.

Welche Region für Zugezogene zählt

Mit der Ansässigkeit gilt das Recht der Region, in der man im jeweiligen Jahr überwiegend lebt. Die Lage der Immobilien spielt dafür keine Rolle mehr. Weil Freibetrag, Tarif und Nachlässe regional sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, ist die Wahl des Wohnorts innerhalb Spaniens auch eine Entscheidung über die künftige Vermögensteuer. Wer bisher als Nicht-Resident nach dem Recht einer Region besteuert wurde, kann nach dem Umzug in eine andere Region unter ein ganz anderes Regime fallen.

Was sich zugunsten von Zugezogenen ändert

Mit der Ansässigkeit steht die Befreiung für die selbstgenutzte Hauptwohnung zur Verfügung, die Nicht-Residenten verschlossen ist. Für Ansässige begrenzt das Gesetz zudem die gemeinsame Belastung aus Einkommen- und Vermögensteuer im Verhältnis zum Einkommen. Bei hohem Vermögen mit geringen laufenden Erträgen kann diese Obergrenze die Vermögensteuer spürbar verringern.

Das Sonderregime für Zuzügler

Wer im Rahmen des Sonderregimes für nach Spanien entsandte oder zuziehende Arbeitnehmer und Unternehmer besteuert wird, bleibt für die Vermögensteuer in der Regel auf das spanische Vermögen beschränkt, obwohl er in Spanien lebt. Ob die Voraussetzungen des Regimes erfüllt sind, muss vor dem Umzug geklärt werden, weil der Antrag an Fristen gebunden ist. Mehr dazu im Beitrag Das Beckham-Gesetz.

Tipp

Vor einem Umzug nach Spanien lohnt sich eine vollständige Vermögensaufstellung nach spanischen Bewertungsregeln. Sie zeigt, welche Vermögensteuer im neuen Wohnsitz zu erwarten ist, ob der Zeitpunkt des Umzugs eine Rolle spielt und ob die bestehende Eigentumsstruktur noch passt.

Einordnung im Zusammenhang

Wie die spanische Vermögensteuer grundsätzlich berechnet wird und warum die Verteilung des Eigentums zwischen Ehepartnern eine Rolle spielt, erklärt der Beitrag: Vermögensteuer Spanien und Mallorca: Wer zahlt und wovon die Höhe abhängt.

Welche Vermögenswerte befreit sind, zeigt der Beitrag: Vermögensteuer Spanien: Welche Vermögenswerte befreit sind.

Die steuerliche Einordnung über den gesamten Immobilienzyklus behandelt unsere Themenseite Steuern & Struktur im Immobilienkontext.

Über Änderungen, die Eigentümer spanischer Immobilien betreffen, informiert der Legalium-Newsletter, persönlich von Dietmar Luickhardt.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Situation vor einem Wohnsitzwechsel nach Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 6 Apr., 2020