Versteckte Baumängel in Spanien

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Die Pflicht zum Schlichtungsverfahren vor der Klage

Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Käufer erwirbt eine gebrauchte Immobilie, bei der beim Kaufprozess keine offensichtlichen strukturellen Probleme festgestellt wurden. Nach einigen Monaten zeigen sich Schäden an Balken und Holzrahmen, ein Gutachter stellt einen bereits vor dem Kauf bestehenden Termitenbefall fest.

Die Haftung für versteckte Mängel

Nach Artikel 1484 des spanischen Zivilgesetzbuchs haftet der Verkäufer für versteckte Mängel der verkauften Sache, wenn diese die Nutzung so beeinträchtigen, dass der Käufer die Immobilie bei Kenntnis des Mangels nicht oder nicht zu diesem Preis erworben hätte.

Die vorgeschaltete Schlichtungspflicht

Seit April 2025 muss auch bei Ansprüchen wegen versteckter Baumängel vor einer gerichtlichen Klage ein außergerichtlicher Einigungsversuch (MASC) nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, droht die Abweisung der Klage unabhängig von deren inhaltlicher Begründetheit.

Wer einen versteckten Baumangel in Spanien geltend machen möchte, sollte den MASC-Nachweis deshalb von Beginn an mitplanen und gleichzeitig die kurze Verjährungsfrist für Ansprüche wegen versteckter Mängel im Blick behalten.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927

Veröffentlicht am: 25 Feb., 2020