AKTUELL: Rückerstattung Reisegeld Coronavirus

Am 09.03.2020 wurden nunmehr 163 Coronavirus Erkrankte auf den Kanarischen Inseln, vor allen Dingen auf Teneriffa, La Gomera und Gran Canaria gemeldet.

Obgleich dies im internationalen Vergleich niedrige Zahlen sind, kann doch der Einzelne hierdurch betroffen sein.

  1. Das gebuchte Hotel wird geschlossen für neue Gaeste und Ihre Ferienreise müsste storniert werden.
  2. Es gibt Flugbeschränkungen, wie auch schon bekannt nach Italien, Israel, China etc
  3. Sie haben einen Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria oder Fuerteventura und köennen wegen Flugbeschränkungen nicht anreisen. Die Frist des Vorvertrages kann nicht eingehalten werden.

Fall von höherer Gewalt?

Liegt ein Fall von höherer Gewalt – fuerza mayor vor, oder verlieren Sie als Immobilienkäufer die 10%ige Anzahlung ?

Zu den Punkten 1 und 2. ist eine freiwillige Stornierung aus Angst sich mit Coronavirus anzustecken, kein Rüecktrittsgrund. Man verliert den bezahlten Preis.

Wird aber vom auswärtigen Amt eine Warnung vor Reisebeginn ausgesprochen, dass Ansteckungsgefahr besteht, dann handelt es sich nach EU Recht um „höhere Gewalt“ und der Veranstalter einer Pauschalreise muss den Reisepreis zurückzahlen.

Die Versicherungsbranche ist hier bei Reiseversicherungen jedoch anderer Meinung und verlangt sogar eine Krankenhauseinweisung, um das Reisegeld zu ersetzen. Hiergegen wäre dann gerichtlich vorzugehen, wenn es ein amtliches Reiseverbot gab.

In Ziffer 3. ist man im spanischen Vertragsrecht und nach Art.1101 CC (spanisches Zivilgesetzbuch) nur bei Verschulden haftpflichtig. Nach Art.1105 gibt es keine Haftung, wenn Umstände zum Schaden geführt haben, die unvermeidlich waren, ohne Handlung der Vertragspartner.

Doch diese Norm besagt auch, das dieser Ausnahmetatbestand im Vertrag oder Gesetz vorgesehen sein muss.

Deshalb ist bei jedem Vorkaufvertrag (arras, Versprechen, Kaufvertrag) eine Klausel vorzusehen, dass bei einer Epidemie wie COVID-19 höhere Gewalt vorliegt und damit ein Auflösungsgrund für den Vertrag oder zumindest eine Verpflichtung der Vertragsparteien die Fristen zu verlängern, so dass der Vertrag erfüllt werden kann.

 

Unser Service

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Klage zur Rückerstattung des Reisegeldes und beim Immobilienkauf, indem wir für den Immobilienkäufer mit einer Vollmacht die Immobilie auf Teneriffa oder Gran Canaria erwerben. Damit kann der Kaufvertrag der Immobilie erfüllt werden.


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