Neubaukauf in Spanien

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Die Bankbürgschaft (aval bancario)

Die spanische Bankbürgschaft, aval bancario genannt, ist in der Praxis vielseitig einsetzbar, beim Immobilienkauf auf Plan dient sie vor allem der Absicherung von Anzahlungen während der Bauphase.

Wie die Bürgschaft rechtlich eingeordnet wird

Eine eigenständige gesetzliche Regelung der Bankbürgschaft selbst existiert nicht, das spanische Baugesetz (LOE) schreibt jedoch die Absicherung von Anzahlungen beim Immobilienkauf während der Bauphase vor. Die Rechtsprechung ordnet die Bankbürgschaft dabei als klassischen Bürgschaftsvertrag ein, bei dem die Bank gegenüber dem Käufer die Rückzahlung der Anzahlung übernimmt, falls der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt oder die Eigentumsübertragung sich verzögert.

Wer eine Immobilie auf Plan in Spanien kauft, sollte vor jeder Anzahlung schriftlich nachweisen lassen, dass für die konkrete Zahlung tatsächlich eine gültige Bankbürgschaft besteht, statt sich auf eine allgemeine Zusicherung des Bauträgers zu verlassen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Neubaukaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927

Veröffentlicht am: 16 Mai, 2022