Verlustvortrag bei der spanischen SL

Aktualisiert am: 21 September, 2026

Zeitlich unbegrenzt, aber an Bedingungen geknüpft

Nach Art. 26 des spanischen Körperschaftsteuergesetzes (LIS) ist der Verlustvortrag einer spanischen Kapitalgesellschaft — darunter auch der SL — zeitlich unbegrenzt. Das gilt gleichermaßen für Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, die nach denselben Regeln zur Körperschaftsteuer veranlagt werden.

Warum der Verlustvortrag gerade in der Gründungsphase zählt

In den ersten Geschäftsjahren, während der Investitionsphase, entstehen häufig Verluste. Der zeitlich unbegrenzte Vortrag stellt sicher, dass diese Verluste die Steuerlast auch in späteren, profitablen Jahren noch mindern — ein strukturell wichtiger Vorteil gegenüber Rechtsformen oder Ländern mit befristetem Vortrag.

Der Erwerb einer Gesellschaft mit Verlustvortrag

Wer eine spanische SL mit bestehendem Verlustvortrag erwirbt, um diesen steuerlich zu nutzen, muss dabei strenge Voraussetzungen beachten. Die Erwerber der Anteilsmehrheit dürfen im Jahr der Verlustentstehung noch nicht an der Gesellschaft beteiligt gewesen sein. Die Gesellschaft muss zudem tatsächlich gewerblich aktiv sein — keine reine Vermögenshaltungsgesellschaft — und ihre Körperschaftsteuererklärungen fristgerecht eingereicht haben. Wird nach dem Erwerb eine neue Geschäftstätigkeit angemeldet oder die bestehende wesentlich verändert, ohne dass der Umsatz innerhalb der folgenden zwei Jahre deutlich steigt, kann die Finanzverwaltung die Anerkennung des Verlustvortrags versagen.

Wer eine SL-Gründung plant oder den Erwerb einer bestehenden Gesellschaft mit Verlustvortrag erwägt, sollte diese Voraussetzungen deshalb vor der Transaktion durchgehen lassen — ein nachträglich aberkannter Verlustvortrag kostet mehr, als er ursprünglich gespart hätte. Mehr zu Satzung und Gesellschaftervertrag bei der Sociedad Limitada auf unserer Themenseite.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Gründungs- oder Erwerbsstruktur in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 26 Juli, 2022