Küstenschutzgesetz Spanien

 

Das Küstenschutzgesetz aus dem Jahre 1988 wurde zuletzt im Jahre 2013 angepasst.
Es gilt in ganz Spanien und die zuständigen Behörden ist die Gemeinde, wo die Immobilie gelegen ist und die Küstenbehörde in Madrid.

Aktuelles Urteil 2024 – Baugenehmigung verhindert den Abriss ein der Küstenschutzzone

Wann kommen Sie in den Kontakt mit dem Küstenschutzgesetz ?

  • Wenn Sie eine Immobilie in Küstennahe kaufen und der Abstand zur Wasserlinie 100 m nicht übersteigt.
    Der Küstenabstand gilt in Mallorca, gleichermaßen wie auf Teneriffa oder Malaga.
    Die Grenzlinie wird von der Behörde bestimmt und dies kann Änderungen mit sich bringen. Dieses Verfahren wird als Deslinde bezeichnet.

  • Wenn Sie eine Immobilie in dieser 100 m Linie im Eigentum haben und bauliche Erweiterungen oder Renovierungen vornehmen möchten; Nach Art.13 bis können Innenumbauten zur Erhöhung der Energieeffizenz erlaubt sein.

    Beispiel: Sie haben eine Immobilie auf Ibiza seit den 80iger Jahren direkt am Meer. Im Grundbuch steht kein Eintrag zum Küstenschutzgesetz. Hier ist Achtsamkeit geboten, da bei älteren Immobilie die Grundbuchlast Küstenschutz oftmals nicht eingetragen wurde, aber trotzdem gilt.


  • Wenn eine Enteignung stattfinden soll, bzw zum Bau einer Uferpromenade auf Mallorca.

  • Wenn die Küstenschutzlinie erweitert werden soll und Immobilieneigentum betroffen sein kann, ein Beispiel ist Gran Canaria. Hier bestehen nach Art.12 Einspruchsrechte und es werden Nutzungsrechte von 75 Jahren vom spanischen Staat dem Immobilieneigentümer erteilt.

Hinweis Verjährung:

Zivilrechtliche Ansprüche müssen in 5 Jahren geltend gemacht werden.

Tipp:

Der Immobilienkäufer muss die Unterlagen juristisch prüfen lassen, hier stehen wir mit unserem Immobilienkaufservicepaket zur Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien zur Verfügung.



Art. 1 des spanischen Gesetzes zum Küstenschutz besagt, dass das Gesetz dem Schutz der Küstenlinie dient und zu polizeilichen Zwecken.

Es dient auch dem Umweltschutz und dass die Strände den öffentlichen Zugang behalten.

Wichtig:

In der 100 m Linie kann kein Privateigentum erworben werden, sondern der Staat hat das alleinige Eigentumsrecht und kann zeitlich befristete Nutzungserlaubnisse erteilen (concesiones).

Besteht eine Altbebauung, dann reduziert sich die 100 m Linie auf eine 20 m Linie.

Nutzen Sie unseren Service beim Immobilienkauf in Spanien und zur Verteidigung Ihrer Rechte vor allen spanischen Gerichten in Spanien, schließlich ist das Privateigentum in Spanien verfassungsrechtlich geschützt, auch vor Eingriffen durch das Küstenschutzgesetz.


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