Selbständig – Autonomo 2024
Informationen über Zuschüsse für die Null-Quote für Selbständige auf den Kanarischen Inseln
Stand 06.05.2024
Diese neu beschlossene Maßnahme wirkt wie eine Subvention, d.h. es ist nicht so, dass die Selbstständigen ihren Selbstständigen Beitrag nicht zahlen müssen, sondern dass sie, sobald sie das erste Jahr ihrer selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen haben, die Subvention beantragen können, damit die kanarische Regierung ihnen die bezahlten Beiträge zurückzahlt.
Alle, seit 2023 auf den Kanarischen Inseln angemeldeten Selbstständigen, die in den Genuss des Pauschalbetrages gekommen sind, können diese Subvention beantragen.
Anforderungen
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung als Selbstständig angemeldet sein.
- Sie müssen Ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln ausüben und dort ihren steuerlichen Wohnsitz haben.
Der Subventionsbetrag wird in einer einzigen Zahlung ausgezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Da es sich um einen Subventionsbetrag handelt, wird er am Ende des Kalenderjahres ausgezahlt, d.h. die Raten für das Jahr 2023 werden jetzt und die für das Jahr 2024 im Jahr 2025 ausgezahlt.
Die Belege werden zum Zeitpunkt der Auszahlung angefordert, und eine der Voraussetzungen ist immer, dass die Person keine Schulden bei den Behörden hat.
Dokumente
- NIE
- grüne Karte
- Personalausweis oder Reispeass
- Anmedlung als Selbständiger
- ausgefüllter Antrag
Vorgesehen ist die Rückzahlung der geleisteten Quoten, die Selbständigen, die den monatlichen Beitrag von 80,00 EUR entrichtet haben, erhalten 960,00 EUR zurück.