Selbständig auf den Kanarischen Inseln 2026

Aktualisiert am: 17 September, 2026

Die Cuota-Cero-Förderung

Die kanarische Regierung setzt ihre Förderung für neue Selbstständige (autónomos) auch 2026 fort: Wer im ersten Jahr seiner Tätigkeit den staatlichen Pauschalbeitrag (tarifa plana) gezahlt hat, kann sich diesen anschließend vollständig als regionale Subvention zurückerstatten lassen – die sogenannte Cuota Cero.

Wie die Förderung funktioniert

Es handelt sich nicht um einen automatischen Erlass, sondern um eine nachträgliche Subvention: Der Selbstständige zahlt zunächst den regulären, reduzierten Pauschalbeitrag an die spanische Sozialversicherung und kann nach Abschluss der ersten zwölf vollständigen Beitragsmonate die Rückerstattung dieser Zahlungen beantragen. Der staatliche Pauschalbeitrag liegt auch 2026 unverändert bei 80 Euro monatlich, sodass sich bei vollständiger Inanspruchnahme ein Rückerstattungsbetrag von 960 Euro ergibt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tätigkeit während des gesamten Förderzeitraums in der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln mit dortigem steuerlichem Sitz ausgeübt wurde und keine offenen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt, kanarischer Steuerbehörde oder Sozialversicherung bestehen.

Welche Fristen und Grundlagen 2026 gelten

Rechtsgrundlage ist weiterhin die Verordnung vom 18. März 2024, zwischenzeitlich geändert durch Verordnungen vom 20. Dezember 2024 und 29. April 2025; der konkrete Förderaufruf für 2026 wurde durch Beschluss vom 12. Februar 2026 veröffentlicht, mit einem gegenüber den Vorjahren erhöhten Budget. Die Antragsfrist läuft je nach individuellem Abschlussdatum der zwölf Beitragsmonate gestaffelt, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober 2026. Wer bereits einen zweiten Förderzeitraum in Anspruch nimmt, weil die Nettoeinkünfte nach dem ersten Jahr unterhalb des Mindestlohns liegen, kann auch für diesen verlängerten Zeitraum eine entsprechende Rückerstattung beantragen.

Was für den Antrag benötigt wird

Neben der aktuellen Anmeldung als Selbstständiger sind Ausländer-Identifikationsnummer (NIE), grüne EU-Bürgerkarte oder Personalausweis beziehungsweise Reisepass sowie der ausgefüllte Förderantrag einzureichen. Der Nachweis der tatsächlich gezahlten Beiträge über die vollen zwölf Monate wird über den offiziellen Beitragsnachweis der Sozialversicherung geführt; fehlen darin die letzten Monate, sind zusätzlich Zahlungsbelege vorzulegen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle rechtliche und steuerliche Beratung. Ob die persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und welche Antragsfrist konkret für Sie gilt, hängt vom Zeitpunkt der Vollendung Ihrer zwölf Beitragsmonate ab und sollte rechtzeitig vor Fristablauf geprüft werden. Für die Beantragung Ihrer Cuota-Cero-Förderung und die laufende steuerliche Betreuung als Selbstständiger auf den Kanaren stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 29 Feb., 2024