Das Bodenrecht als Grundlage der Bebaubarkeit
Mit dem Bodengesetz 12/2017 wurde für Mallorca eine einheitliche Grundlage geschaffen, wie ein Grundstück baurechtlich einzustufen ist, ergänzt durch den Übersichtsplan MuiB für die gesamte Insel.
Die drei zentralen Flächenkategorien
Das Gesetz unterscheidet im Kern erschlossenes und überplantes Bauland, noch nicht erschlossenes Bauerwartungsland sowie landwirtschaftliche Fläche, die grundsätzlich nicht für eine Bebauung vorgesehen ist. Auf Flächen im sogenannten suelo rústico ist eine Bebauung grundsätzlich nicht zulässig, wird eine solche dennoch nicht genehmigt errichtet, kann sich eine Verletzung baurechtlicher Normen allenfalls durch behördliches Unterlassen und Verjährung ergeben, nicht durch eine reguläre Genehmigung.
Warum die konkrete Gemeinde entscheidend bleibt
Ob und wie ein konkretes Grundstück bebaubar ist, hängt letztlich vom jeweiligen kommunalen Bebauungsplan oder den subsidiären Normen der Gemeinde ab. Kommunale Bebauungspläne werden regelmäßig fortgeschrieben, der Stand für die jeweils betroffene Gemeinde sollte vor jedem konkreten Fincakauf tagesaktuell geprüft werden.
Wer eine Finca auf Mallorca kauft, sollte die bodenrechtliche Einstufung des Grundstücks deshalb vor der Anzahlung konkret bei der zuständigen Gemeinde prüfen lassen, nicht sich auf die allgemeine Einstufung im Kaufangebot verlassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Fincakaufs auf Mallorca stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
