Aktuelle Rechtsprechung zur Vertragsauflösung
Wer einen Time-Share-Vertrag in Spanien auflösen und die gezahlten Beträge zurückfordern möchte, sollte die eigene Erfolgsaussicht seit Ende 2025 neu einschätzen lassen. Ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs hat die zuvor großzügigere Rechtsprechung deutlich eingeschränkt.
Die frühere Rechtslage: Fehlender Zweck und unbestimmte Dauer
Nichtigkeitsgründe gegen Time-Share-Verträge stützten sich in der Vergangenheit vor allem auf einen im Vertrag nicht klar festgelegten Zweck sowie eine Vertragsdauer, die entweder unbestimmt war oder die gesetzlich zulässige Höchstdauer überschritt.
Die Verschärfung durch STS 1522/2025
Mit Urteil vom 30. Oktober 2025 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Time-Share-Betreiber fehlerhafte Altverträge nachträglich durch eine korrigierende notarielle Urkunde heilen können, wodurch eine gerichtliche Auflösung verhindert wird. Selbst eine Vertragslaufzeit von mehr als 50 Jahren kann seither toleriert werden, wenn sie bestimmt ist, ebenso das sogenannte Floating System, sofern die nutzbare Immobilie eindeutig definiert ist.
Wer einen Time-Share-Vertrag in Spanien anfechten möchte, sollte deshalb vorab prüfen lassen, ob der Betreiber den Vertrag bereits nachträglich korrigiert hat, da dies die Erfolgsaussichten einer Klage erheblich verändert.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Time-Share-Vertrags in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
