Immobilienkauf Andalusien

Immobilienrecht im Aussenbereich (suelo no urbanizable)

Mit dem neuen andalusischen Gesetz, welches am 06.08.2016 in Kraft trat, ergeben sich für den Immobilienkäufer in Spanien, Andalusien, als auch für den Eigentümer einer noch nicht legalisierten Immobilie im Aussenbereich neue Möglichkeiten.

1. Immobilienkäufer in Andalusien, Spanien
Der Immobilienkäufer kann verstärkt nach Immobilien oder Grundstücken suchen, die im Aussenbereich liegen und bislang nicht legalisiert werden konnnten.
2. Immobilieneigentümer in Andalusien, Cadiz, Malaga, Almeria
Hier kann bei der Gemeinde angefragt werden, ob jetzt von der Gemeinde die Baugenehmigung zur Fertigstellung erteilt wird, obwohl im Aussenbereich gelegen, oder aber nachträglich die Bewohnbarkeitsbescheinigung (licencia de ocupación, cedula de habitabilidad) erteilt wird, wenn die Immobilie schon fertiggestellt wird.

Rechtlicher Hintergrund:

Mit dem andalusischen Gesetz zum Bodenrecht, sollen nicht legale Bauwerke jetzt von den Gemeinden legalisiert werden, wenn sie im Aussenbereich (suelo no urbanizable) liegen.
Die Gemeinden haben 2 Jahre Zeit diese Immobilien zu prüfen und zu regularisieren. Für die Legalisierung ist ausschlaggebend, dass die Immobilien in die Bebauungsplanung der Gemeinde integriert werden können und den Sicherheits und Bewohnbarkeitsvorschriften entsprechen. Das Gebiet ist dann als suelo urbano no consolidado oder suelo no urbanizable sectorizado o ordenado umzubenennen.
Sollte die Gemeinde nicht auf Antrag oder von Amts wegen in den nächsten 2 Jahren tätig werden, kann die Aufsichtsbehörde ersetzend tätig werden.

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