Legalisierung von Immobilien im Außenbereich
Für Immobilien im andalusischen Außenbereich (suelo no urbanizable) besteht seit einer Bodenrechtsreform eine Möglichkeit zur nachträglichen Legalisierung — sowohl für bestehende Eigentümer nicht vollständig legalisierter Bauwerke als auch für Käufer, die gezielt nach solchen Immobilien suchen.
Zwei Perspektiven auf dieselbe Regelung
Käufer können gezielt nach Immobilien oder Grundstücken im Außenbereich suchen, die bislang nicht legalisiert werden konnten, und deren Legalisierungschancen vorab rechtlich einschätzen lassen. Eigentümer bereits fertiggestellter, aber nicht vollständig legalisierter Immobilien können bei der zuständigen Gemeinde anfragen, ob eine nachträgliche Bewohnbarkeitsbescheinigung erteilt werden kann.
Voraussetzung: Einordnung in die gemeindliche Bebauungsplanung
Entscheidend für die Legalisierung ist, ob sich die Immobilie in die Bebauungsplanung der jeweiligen Gemeinde integrieren lässt und den geltenden Sicherheits- und Bewohnbarkeitsvorschriften entspricht. Reagiert die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, kann die übergeordnete Aufsichtsbehörde ersetzend tätig werden.
Wer eine Immobilie im andalusischen Außenbereich kauft oder bereits besitzt, sollte den Legalisierungsstatus deshalb konkret bei der zuständigen Gemeinde und im Zusammenspiel mit der aktuellen Bodenrechtslage prüfen lassen — mehr zu Ablauf und rechtlicher Prüfung beim Immobilienkauf in Spanien auf unserer Themenseite.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs in Andalusien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
