Einspeisevergütung Fotovoltaikanlagen Spanien
Geplante Reduzierung der aktuellen Prämie für die Produktion von erneuerbaren Energien
1. Sachverhalt und Vorschriften
Diese Materie wird durch das Real Decreto- Ley 2/2013, vom 01.Februar, über Sofortmaßnahmen im Stromversorgungssystem und dem Finanzsektor geregelt.
Durch dieses Gesetz wird das System der Subventionen durch ein System ersetzt, welches eine Investitionsrentabilität garantiert und rückwirkende Geltung hat.
Des Weiteren findet Artikel 18 des Real Decreto 413/2014, vom 06. Juni, Anwendung, durch welchen die Erzeugung erneuerbarer Energie, KraftWärme- Kopplung und Rückstände, geregelt wird. Hierdurch wird erklärt, wie die Rentabilität des aktuellen Zeitraums berechnet wurde – es wurde der Wert der Prämien genommen, der bei 4,5 % lag und dieser wurde um 300 Punkte erhöht (was 3 % sind), womit man aktuell auf 7,5 % kommt.
Artikel 19 sieht eine Neubewertung des Wertes vor, der eine angemessene Rendite darstellt. Im Mai 2018 wird der Durchschnitt der Regierungsanleihen der letzten 24 Monate ermittelt und um 300 Punkte (3 %) erhöht.
2. Senkung der Prämien
Wir haben die Möglichkeiten, dass es zu einer der Herabsetzung der Prämien kommt geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass zwar die Absicht besteht, die Prämien zu senken, es jedoch kein Dokument gibt, welches diese Annahme belegt.
Die Annahmen ergeben sich aus oben beschriebenem Verfahren, so wie aus einem Treffen, die der Staatssekretär für Energie, Daniel Navia, mit Unternehmern des Sektors abgehalten hat, und welches hervorgebracht hat, dass ab dem 31. Dezember 2019 die aktuelle Prämie von 7,5 % gesenkt werden soll, bis diese bei 4,1 % – 4,3 % liegt.
Damit dies jedoch tatsächlich eintritt, muss entweder das Gesetz geändert werden, so dass der angewendete Differenzwert von 300 Punkten gesenkt wird, oder es muss zu einer Senkung des Durchschnitts der Staatsanleihen, wie oben beschrieben, kommen.
Auf der anderen Seite hat die Spanische Vereinigung der Fotovoltaik Anlagen (UNEF) angemerkt, dass das Verfahren zur Änderung der Aktualisierungsrate nicht per Ministerialerlass durchgeführt werden kann, da diese durch das Parlament beschlossen werden muss. Die UNEF ist somit der Meinung, dass, in Erfüllung der geltenden Gesetze, die Regierung einen Gesetzesvorschlag erstellen muss, der durch das Parlament beschlossen wird.
3. Schlussfolgerung
Mit den aktuellen Vorschriften und gemäß der Artikel 18 und 19 des Real Decreto 413/2014 belaufen sich die regulierten Zeitspannen auf 6 Jahre, was bedeutet, dass es bis 2020 keine Änderung geben wird.
Im Mai 2018 wird der Durchschnitt der Staatsanleihen der letzten 24 Monate errechnet. Dieser Wert wird dann um 300 Punkte (3 %) erhöht. Stellt sich bei Berechnung des Durchschnitts der Staatsanleihen heraus, dass diese höher als 4,5 % sind, steigt die Prämie (5 % + 3 % = 8 % > 7,5 %), ist der Durchschnitt niedriger, werden die Prämien gesenkt (2 % + 3 % = 5 %).
Es besteht zwar die Absicht den aktuellen Gesetzestext zu ändern, diese ist jedoch nicht offiziell, es liegt noch kein Gesetzesvorschlag vor, weswegen keine Angaben zur Durchführbarkeit gemacht werden können.