Immobilienkauf in Spanien

Aktualisiert am: 15 Oktober, 2026

Quadratmeterabweichung beim Immobilienkauf

Wer eine Immobilie in Spanien kauft, sollte den Kaufvertrag vor der Unterschrift gründlich prüfen lassen, insbesondere bei hochpreisigen Objekten, bei denen rechtliche oder technische Abweichungen leicht übersehen werden.

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Ein typisches Beispiel: Der nicht eingetragene Pool

Ein Haus mit Pool ist im Kataster mit einer separaten Sporteinheit (deportivo) von beispielsweise 30 Quadratmetern erfasst, im Grundbuch taucht der Pool aber gar nicht auf. Diese Abweichung zwischen Kataster und Grundbuch ist rechtlich relevant, da sie sowohl die tatsächliche Grundstücksnutzung als auch die Bewertung der Immobilie betreffen kann.

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Warum das vor der Unterschrift geklärt werden sollte

Abweichungen zwischen Kataster und Grundbuch können auf spätere Legalisierungspflichten, offene Baugenehmigungen oder eine fehlerhafte Wertermittlung hindeuten. Eine rechtliche Prüfung vor der Vertragsunterschrift deckt solche Abweichungen zuverlässiger auf als eine bloße Besichtigung vor Ort.

Was vor der Beurkundung zählt

Welche Fragen vor der Beurkundung geklärt sein sollten, fasst unser Leitfaden zum Immobilienkauf in Spanien zusammen. Von der Vertragsprüfung bis zur steuerlichen Einordnung.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Immobilienkaufs in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 8 Aug., 2024