Immobilienkauf Spanien – Quadratmeterabweichung

Wie bei jedem Kaufgeschäft sollte man sich Kaufverträge vor der Unterschrift gründlich durchlesen und wenn man in Spanien, Teneriffa, Gran Canaria oder auch in dem „vertrauten“Mallorca eine Immobilie erwirbt, ist besondere Vorsicht geboten, da aufgrund von höherer Nachfrage oftmals hochpreisig verkauft wird, obgleich rechtliche und technische Baumängel existieren.

Wir empfehlen unser Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie oder das Grundstück in Spanien erwerben. Wir prüfen VOR der Vertragsunterschrift alle rechtlichen und steuerlichen wichtigen Elemente des Kaufes.

TIPP

Unterschreiben Sie als Immobilienkäufer auch keinen Reservierungsvertrag ohne rechtliche Vorkontrolle, da oftmals versucht wird, schon im Reservierungsvertrag Klauseln des Kaufvertrages vorweg verbindlich zu vereinbaren, um spätere Änderungen im Kaufvertrag zu vermeiden.

Wenn Sie in einem Kaufvertrag den Begriff „cuerpo cierto“ lesen, dann ist Vorsicht geboten, da der Käufer einer Immobilie damit jede Quadratmeterabweichung hinnimmt, ohne eine Preisminderung zu verlangen.

CUERPO CIERTO

Bei Neukauf einer Immobilie sollte dieser Begriff „cuerpo cierto“ keinesfalls hingenommen werden, da man auf Plan kauft, also eine noch nicht gebaute Immobilie und damit jede Prüfung der tatsächlichen vorhandenen Quadratmeter unmöglich ist.

Die „cuerpo cierto“ Regelung bei Neukauf einer Immobilie ist rechtswidrig, deshalb werden Abweichungen von maximal 3 % oftmals im Kaufvertrag definiert, und ersetzen die sogenannte „cuerpo cierto“ Regelung.

TIPP

Sehen Sie im Kaufvertrag Ihres spanischen Apartments, oder Hauses, und umsomehr bei einem Grundstückskauf den Begriff „cuerpo cierto“ dann ist unsere Anwaltskanzlei und RA D.Luickhardt einzuschalten und wir prüfen und beraten Sie in Spanien in deutscher Sprache.

Ebenso sollten Sie bei Abweichungen zwischen Kataster und Grundbuch unsere Rechtsanwälte konsultieren und nicht zu vergessen ist, dass Werbeanzeigen von Immobilien oftmals Gemeinschaftsflächen zur Wohnfläche addieren, um den Käufer zu täuschen. Dies wird ersichtlich, wenn das Grundbuch und Kataster verglichen wird.

Hintergrundwissen zum Cuerpo cierto, geregelt in Art.1471 CC (spanisches Zivilgesetzbuch)

Einen spanischen Kaufvertrag kann man schliessen, in dem eine Immobilie unabhängig von der Quadratmeterzahl als sogenannter cuerpo cierto gekauft wird, oder der Kaufpreis bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl, was richtig ist, da schliesslich Immobilienbaupreise auch nach bebauter Fläche berechnet werden.Da die Cuerpo Cierto Regelung rechtlich für den Immobilienkäufer risikobehaftet ist, wird oftmals der Begriff „precio alzado“ – Pauschalpreis, genutzt, was ebenso den gleichen Zweck verfolgt, nämlich dem Immobilienkäufer das Recht zu nehmen, den Kaufpreis der Immobilie nach der Quadratmeterzahl zu bestimmen.

Bei unbebauten Grundstücken ist dieses Thema noch brisanter, da der Immobilienkäufer schliesslich nur bebaubare Fläche erwerben möchte, die beispielsweise nur bei 30% der Gesamtfläche liegen kann.

Bei jedem Immobilienkauf, und insbesondere beim Grundstückskauf empfehlen wir den Service der Vermessung durch unseren Hausarchitekten, um spätere Grenzstreitigkeiten zu vermeiden und den Kaufpreis nach vorhandenen Quadratmetern festzulegen.

Immobilienkauf auf Plan – Neubau – Quadratmeterabweichung im Kaufvertrag


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