Immobilienkauf auf Plan gescheitert – Rückforderung Anzahlung im Jahre 2016

Optionskaufvertrag – Privater Kaufvertrag Immobilie auf Plan – Fristablauf – Rücktritt vom Kaufvertrag – Klage auf Rückforderung der Anzahlung

Das Urteil vom 21.12.2015 des hoechsten spanischen Zivilgerichts (Tribunal Supremo)

macht es möglich, dass Anzahlungen auf einen Immobilienkauf aus dem Jahre 2007 jetzt zurückgefordert werden können, da die Banken für die Absicherung dieser Anzahlungen auf den Immobilienkauf nach dem Gesetz von 1968 zu bürgen hatten und damit haften.

Hiermit gibt es die Moeglichkeit nicht mehr gegen den insolventen Bauträger vorzugehen, sondern gegen die entsprechende Bank, da diese bei Verwahrung der Gelder fuer den Bautraeger mithaftet.

Wir vertreten Sie bei allen spanischen Gerichten und verfechten Ihren Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Anzahlung auf den missglückten Immobilienkauf in Spanien.

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Wir beraten und betreuen Sie auf deutsch und spanisch, an unseren Kanzleistandorten
Denia, Barcelona, Madrid, Gran Canaria, Teneriffa, Berlin, Hannover, Tettnang

Der Ausgangsfall stammt aus Valencia. Es wurde in Denia (Alicante) eine Immobilie auf Plan zum Preis von 115.000 EUR gekauft. Eine Anzahlung auf ein Konto der CAM (Sparkasse Valencia) wurde geleistet. Die Immobilie wurde von der Firma „Berliner Bau GmbH“ nicht fertiggestellt, doch dann wurde die Bank verklagt und das oberste Gericht hat Schadensersatz zugesprochen.

Die Rechtsgrundlage was zur Haftung der CAM geführt hat, war der Artikel 1 Gesetz 57/68. Die CAM hatte es versäumt, eine Bankbürgschaft oder Ausfallversicherung vom Bauträger zu verlangen, obgleich dem Bauträger eine Hypothekenfinanzierung gegeben wurde.

Der Urteilsspruch verurteilt die Berliner Bau GmbH gesamtschuldnerisch mit der CAM den Betrag von 38.400,55 EUR zurückzuzahlen und der entsprechende Verzugszins.

BERATUNG:

Auch bei aktuellen Immobilienkäufen ist es wichtig, dass die Bauzeiten eindeutig beschrieben sind, und zwar als Hauptpflicht des Immobilienkaufvertrages.

Wichtig ist für jeden Immobilienkäufer, dass eine Sicherung der Anzahlungen vorliegt, wenngleich das Gesetz zum 01.01.2016 reformiert wurde, gelten noch immer Sicherungsvorschriften. Mit der ersten Anzahlung ist ein Bankaval oder ein Versicherungsnachweis zu verlangen, denn im vorliegenden Falle ist die Haftung auf die Bank nur ausgeweitet worden, da die Bank selbst mit einer beträchtlichen Hypothekensumme den Immobilienbau finanziert hat und damit als Rückbehalt von dieser Summe dem Immobilienkäufer in Denia Sicherheit gewähren können, so wie es in Art.1 Gesetzt 57/1968 vorgesehen war.

Das Urteil gilt für alle Altfälle. Sollten Sie betroffen sein, dann senden Sie uns die Unterlagen und wir prüfen diese gegen ein Erstberatungshonorar: Den Prozess führen wir auf Erfolgshonorarbasis, dass heisst, dass Sie keine Anwaltskosten tragen müssen, sondern wir vom Erlös unser Honorar erhalten.