IMMOBILIENERWERB MALLORCA – NEUBAU

Tipps zum Immobilienkauf und Vermeidung der rechtlichen Risiken

Der Neubau von Immobilien boomt auf Mallorca und in der Region von Valencia, und Andalusien.

Auf Mallorca findet sich der klassische Neubau von einem Bauträger, als auch die Vollrenovierung von Stadthäusern, die dann mit der 10 Jahres Baugarantie praktisch als neuwertig verkauft werden.

Der klassische Neubau und der Immobilienkauf auf Plan auf Mallorca hat vor allem folgende rechtliche Risiken, die vertraglich ausschliessbar sind, deshalb empfehlen wir unser Sorglos Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie unter Begleitung von RA D.Luickhardt, deutsch-spanischem Rechtsanwalt und seinem Legalium Team mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie auf Mallorca erwerben und vom
Reservierungsvertrag bis zur notariellen Kaufurkunde rumdum betreut werden.

Bei einem Kauf einer Neubauimmobilie gibt es 3 Vertragsstufen


1. Vertragsstufe: Reservierungsvertrag

2. Vertragsstufe: Privater Kaufvertrag

3. Vertragsstufe: Notarieller Kaufvertrag

Die höchste spanische Rechtsprechung hatte eine Vielzahl von Fällen zu entscheiden, in denen, der Immobilienkäufer sein Geld wegen Insolvenz des Bauträgers verlor, oder aber die Baufristen nicht eingehalten wurden.

Das oberste spanische Zivilgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Frist bis zur Übergabe der schlüsselfertig erstellten Immobilie ein wesentlicher Vertragsbestandteil des privaten Kaufvertrages ist und die Nichteinhaltung durch den Bauträger, dem Immobilienkäufer die Möglichkeit gibt, Schadensersatz zu verlangen, oder gar die Vertragsauflösung mit Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz.

Bedaulicherweise versuchen die grossen Bauträger stets die Fristen in den Kaufvertraegen zu verwässern, Vertragsklausel wie “voraussichtliche Fertigstellung bis zum Ende des Jahres 2023” oder “Fertigstellung bis zum 31.8.2023 und Übergabe der Immobilie, sobald die Gemeinde die Erstbezugsbescheinigung erteilt”, sind häufig und rechtswidrig.

Dabei ist die Vertragsklausel einfach und klar formulierbar.

Beispiel:


“Die Errichtung der notariellen Kaufurkunde und Übergabe der Mallorca Immobilie schlüssel und bezugsfertig und mit allen angemeldeten Versorgungseinrichtungen und der Bewohnbarkeitsbescheinigung hat bis zum 31.3.2024 zu erfolgen. Jeder Verzugstag ist mit 100 EUR Schadensersatz zu Gunsten des Immobilienkäufers zu entschädigen.

LEGALIUM Group Mitarbeiter (Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchhalter, Übersetzer, Immobilienmakler) bieten Ihnen die komplette Begleitung und Abwicklung des Immobilienkaufes auf Mallorca und Ibiza an, so dass Sie mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie erwerben.


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