Der Leitfaden zu Unterlagen, Titeln und Kosten
Für eine zügige Vollstreckung in Spanien braucht es im Kern:
- einen ins Spanische übersetzten Vollstreckungstitel mit EU-Bescheinigung nach Art. 53 VO 1215/2012e
- eine notariell beglaubigte und apostillierte Prozessvollmacht
- Angaben zur Schuldneradresse und zu pfändbaren Vermögenswerten, bevorzugt Bankkonten.
Als Vollstreckungstitel gelten unter anderem rechtskräftige Urteile, Schiedssprüche, notariell beurkundete Mediationsvereinbarungen und bestimmte öffentliche Urkunden mit Vollstreckungsunterwerfung. Zu beachten: Der Titel sollte nach Rechtskraft nicht älter als 5 Jahre sein
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihre Vollstreckung in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
