Vollstreckung in Spanien

Aktualisiert am: 22 September, 2026

Der Leitfaden zu Unterlagen, Titeln und Kosten

Für eine zügige Vollstreckung in Spanien braucht es im Kern:

  • einen ins Spanische übersetzten Vollstreckungstitel mit EU-Bescheinigung nach Art. 53 VO 1215/2012e
  • eine notariell beglaubigte und apostillierte Prozessvollmacht
  • Angaben zur Schuldneradresse und zu pfändbaren Vermögenswerten, bevorzugt Bankkonten.

Als Vollstreckungstitel gelten unter anderem rechtskräftige Urteile, Schiedssprüche, notariell beurkundete Mediationsvereinbarungen und bestimmte öffentliche Urkunden mit Vollstreckungsunterwerfung. Zu beachten: Der Titel sollte nach Rechtskraft nicht älter als 5 Jahre sein 

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihre Vollstreckung in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

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Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927

Veröffentlicht am: 6 Okt., 2021