Hausbesetzung in Spanien

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Was die Reform 2025 für die Räumung bedeutet

Hausbesetzung ist in Spanien nach wie vor ein erhebliches Risiko für Eigentümer von Ferienimmobilien, insbesondere bei länger leerstehenden Zweitwohnsitzen. Seit dem 3. April 2025 gilt mit der Ley Orgánica 1/2025 eine bundesweite Reform, die das strafrechtliche Verfahren gegen Hausbesetzer beschleunigen soll.

Die Reform: Schnellverfahren für Hausfriedensbruch und Besetzung

Die Reform nimmt die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs (allanamiento de morada, betrifft die tatsächliche Hauptwohnung) und der Besetzung (usurpación, betrifft insbesondere Zweitwohnsitze und leerstehende Immobilien) erstmals in das strafrechtliche Schnellverfahren auf, mit dem Ziel, innerhalb von etwa 15 Tagen zu einem Urteil zu kommen, gegenüber vorher üblichen vier bis neun Monaten oder mehr.

Warum die Praxis differenzierter bleibt, als es zunächst klingt

Eine unmittelbare Räumung durch die Polizei ohne richterlichen Beschluss bleibt weiterhin auf den Fall beschränkt, dass die Besetzung eines tatsächlich bewohnten Hauptwohnsitzes auf frischer Tat entdeckt wird. Bei der in der Praxis häufigeren Besetzung eines leerstehenden Zweitwohnsitzes greift diese sofortige polizeiliche Räumung nicht, hier bleibt eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, wenn auch nach der Reform deutlich schneller als zuvor. Zudem wird die häufigste Form der Besetzung nach einer Klarstellung der Generalstaatsanwaltschaft weiterhin als geringfügiges Delikt eingestuft, was das Verfahren gegenüber dem vollen Schnellverfahren wieder etwas verlangsamt.

Wer eine Ferienimmobilie in Spanien besitzt und über längere Zeit nicht selbst nutzt, sollte präventive Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollen und eine schnelle Reaktion bei ersten Anzeichen einer Besetzung dennoch nicht durch die Reform ersetzen, sondern als weiterhin notwendige Ergänzung betrachten.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Falls in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei spanienweit zur Verfügung.

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Veröffentlicht am: 8 Juli, 2020