ERTE Verlängerung bis zum 30.09.2020
Aktuell zum 26.06.2020 wird die ERTE FM (Alarmzustand) vom 30.06. bis zum 30.09.2020 verlängert.
Auswirkungen für Unternehmen in Spanien
Es besteht weiterhin eine Vergünstigung in der spanischen Sozialversicherung für die Arbeitnehmer, die nicht arbeiten und die Arbeitsverträge zeitweise wegen der Corona Pandemie ausgesetzt sind.
Vergünstigung für den Arbeitgeber, mit weniger als 50 Arbeitnehmern, in den Sozialversicherungsbeiträgen.
Juli: 70%
August: 60%
September: 35%
August: 60%
September: 35%
Sollte es wieder zu einem Rückfall in der Corona Pandemie kommen, kann die gesamte Aktivität des Unternehmens wieder ausgesetzt werden und 80% Vergünstigung bei den Sozialversicherungsbeitraegen kann geltend gemacht werden.
Neben der ERTE wegen gesetzlich vorgeschriebener Schließung des Unternehmens im Alarmzustand, die sogenannte ERTE FM, gibt es auch die ERTE ETOP, sprich die Unterbrechung oder Einschränkung der Aktivität des spanischen Unternehmens aus wirtschaftlichen Gründen, wie zum Beispiel einer Bäckerei, deren Hotel oder Restaurantkunden geschlossen haben.
Diese können in der ERTE ETOP 60% der Sozialversicherungsbeiträge erlassen bekommen für Arbeitnehmer, die wieder arbeiten und 35% für die Arbeitnehmer, die die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen haben.
Die Vergünstigung in der Sozialversicherung ist daran gebunden, dass 6 Monate lang keine Kündigung eines Mitarbeiters stattfindet, es sei denn, es bestünde Konkursgefahr.