Touristische Vermietung Balearen – Mallorca

Aktuell 22.06.2020 – Eigenverantwortungserklärung

Die Vorlage von Eigenverantwortungserklärungen bei Beginn der touristischen Aktivität wird in Palma ausgesetzt.
(DL Balearische Inseln 8/2020, BOIB 15-5-20)

Auf den Balearen wird mit Wirkung vom 15.05.2020 und bis zum 31.12.2021 unter den Maßnahmen, die gegen den COVID-19 verabschiedet wurden, die Möglichkeit ausgesetzt, Erklärungen abzugeben, die für die Aufnahme der touristischen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermarktung von touristischen Aufenthalten von Wohnungen in der Gemeinde Palma verantwortlich sind (DL Baleares 8/2020 disp.adic.6ª).


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