Ferienvermietung auf Mallorca und den Balearen

Aktualisiert am: 30 September, 2026

Was für die ETV-Lizenz gilt

Die Balearen regeln die touristische Vermietung von Wohnungen strenger als die meisten anderen Regionen Spaniens.

Die Lizenz heißt dort ETV (Estancia Turística en Vivienda). Sie ist an die Wohnung gebunden und umfasst eine bestimmte Zahl touristischer Plätze, deren Gesamtzahl auf den Inseln begrenzt ist.

Für Käufer ist eine bestehende Lizenz deshalb ein eigener Wertfaktor, der vor dem Kauf genau geprüft werden sollte.

Die Grundlagen, die in ganz Spanien gelten, erklärt der Beitrag Touristische Vermietung in Spanien: Was Eigentümer einer Ferienwohnung brauchen.

Die Lizenztypen auf den Balearen

Lizenz

Für welche Wohnungen

Besonderheit

ETV

Einfamilienhäuser

Ganzjährige Vermietung, an die Immobilie gebunden

ETVPL

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Befristet, nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

ETV60

Hauptwohnung des Eigentümers

Vermietung nur an einer begrenzten Zahl von Tagen im Jahr, an die Person gebunden

Für Eigentümer, die nicht auf den Balearen leben, kommt die ETV60 nicht in Betracht, weil sie eine Hauptwohnung auf den Inseln voraussetzt.

Keine neuen Lizenzen in Wohnanlagen

Seit 2025 können auf den gesamten Balearen keine neuen touristischen Plätze in Mehrfamilienhäusern mehr geschaffen werden. Palma hat im Mai 2026 beschlossen, neue touristische Plätze in allen Wohngebäuden auszuschließen, also auch in Einfamilienhäusern.

In den übrigen Gemeinden Mallorcas legt der Inselrat (Consell de Mallorca) über seine Zonierung fest, wo touristische Vermietung überhaupt zulässig ist.

Wer eine Lizenz für eine Wohnung erhalten möchte, die bisher keine hatte, braucht zudem freie touristische Plätze. Diese entstehen nicht neu, sondern können nur von bestehenden Inhabern übernommen werden.

Für die meisten Käufer ist der Erwerb einer Immobilie mit bestehender Lizenz deshalb der einzige realistische Weg zur legalen Ferienvermietung.

Was beim Kauf einer Immobilie mit Lizenz gilt

Eine ETV bleibt beim Verkauf mit der Immobilie verbunden, sofern die Voraussetzungen weiter erfüllt sind und der Eigentümerwechsel angezeigt wird. Eine ETV60 erlischt dagegen, weil sie an die Person und deren Hauptwohnung gebunden ist. Bei einer ETVPL ist zusätzlich zu prüfen, wie lange die befristete Genehmigung noch läuft.

Ob eine Wohnung tatsächlich eine gültige Lizenz hat, lässt sich im öffentlichen Tourismusregister prüfen, auf Mallorca beim Inselrat. Entscheidend ist, dass Registernummer, Adresse, Lizenztyp und die Zahl der Plätze mit der angebotenen Immobilie übereinstimmen.

Wurde die Immobilie nach Erteilung der Lizenz erweitert oder umgebaut, ist außerdem zu klären, ob der heutige Zustand von der Lizenz und der Baugenehmigung gedeckt ist.

Tipp

Vor der Anzahlung für eine Immobilie mit Lizenz sollten mindestens diese Punkte geklärt sein.

• Stimmen Registereintrag, Lizenztyp und Zahl der Plätze mit der Immobilie überein?
• Ist die Lizenz übertragbar oder an die Person des Verkäufers gebunden?
• Wie lange läuft eine befristete Genehmigung noch?
• Ist der bauliche Zustand von Lizenz und Baugenehmigung gedeckt?
• Wer zeigt den Eigentümerwechsel an und bis wann?

Kontrollen und Sanktionen

Die Balearen kontrollieren die touristische Vermietung besonders intensiv, auch durch den Abgleich mit den Angeboten der Buchungsplattformen. Die Bußgelder für Vermietung ohne Lizenz gehören zu den höchsten in Spanien und können bei fortgesetzter Vermietung wiederholt verhängt werden. Hinzu kommen zivilrechtliche Schritte der Eigentümergemeinschaft, wenn die Gemeinschaftsordnung die touristische Nutzung ausschließt.

Einordnung im Zusammenhang

Welche Steuern bei der Ferienvermietung anfallen, einschließlich der balearischen Touristensteuer, erklärt der Beitrag Ferienwohnung in Spanien vermieten: Welche Steuern Eigentümer aus dem DACH-Raum zahlen. Die Unterschiede zwischen den Vermietungsformen behandelt unsere Themenseite Vermietung in Spanien.

Für Eigentümer auf Mallorca und den Balearen sind wir mit unserem Büro in Llucmajor auch vor Ort ansprechbar.

Unser Leitfaden zum Immobilienkauf in Spanien führt durch die rechtlichen und steuerlichen Prüfungen vor dem Notartermin, auch für Käufer mit Vermietungsabsicht.

Im Rahmen eines Immobilienkaufs auf Mallorca prüfen wir die Lizenz und ihre Übertragbarkeit, bevor Sie sich vertraglich binden.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Vermietungsabsicht auf den Balearen stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 22 Juni, 2020