Vermögenssteuerpflicht einer deutschen GmbH & Co. KG
Die deutsche GmbH & Co. KG ist eine steuerlich transparente Personengesellschaft, deren Kommanditisten ihre Gewinne als natürliche Personen im Rahmen der Einkommensteuer versteuern, ohne dass auf Ebene der Gesellschaft Körperschaftsteuer anfällt. Diese Struktur wird auch in Spanien genutzt, etwa für eine Betriebsstätte oder als reine Vermögensverwaltung für eine Immobilie oder Yacht auf Mallorca.
Wie die spanische Finanzverwaltung die GmbH & Co. KG einordnet
Nach einer Entscheidung der spanischen Finanzbehörde (DGT) vom 6. Februar 2020 wird die GmbH & Co. KG nicht mit einer spanischen Kommanditgesellschaft gleichgesetzt, sondern als transparente Personengesellschaft behandelt, deren Erträge auf Ebene des Gesellschafters gemäß Artikel 87 des spanischen Einkommensteuergesetzes besteuert werden. Grundlage ist die von der EU anerkannte Gründungstheorie in Verbindung mit einem Vergleichbarkeitsprinzip zwischen den Rechtsformen verschiedener Staaten.
Ob und in welchem Umfang die GmbH & Co. KG selbst der spanischen Vermögensteuer unterliegt, bleibt eine Einzelfallfrage, deren Beurteilung sich seit 2020 in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis weiterentwickelt haben kann. Wer diese Struktur für spanisches Vermögen nutzt oder plant, sollte den aktuellen Stand deshalb konkret prüfen lassen, statt sich allein auf die Entscheidung von 2020 zu verlassen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Struktur stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.
