Elektronische Rechnungsstellung mit Verifactu

Aktualisiert am: 5 September, 2026

Pflicht für Vermieter ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnungsstellung über das System Verifactu für alle touristischen Vermietungen in Spanien verpflichtend. Für selbständige Unternehmer (Autónomos) gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2027.

Was sich für Eigentümer von Ferienimmobilien ändert

Jede ausgestellte Rechnung muss digital erstellt, mit einem QR-Code versehen und in Echtzeit an die spanische Steuerbehörde übermittelt werden. Bisherige manuelle Prozesse wie Papierrechnungen oder einfache Tabellenkalkulationen reichen für die Einhaltung dieser Vorgaben nicht mehr aus.

Warum sich eine frühzeitige Umstellung lohnt

Für Eigentümer, die ihre Ferienimmobilie touristisch vermieten, bedeutet Verifactu eine grundlegende Veränderung der laufenden Buchhaltung. Eine geeignete digitale Lösung sollte deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag ausgewählt und eingerichtet werden, nicht erst kurz vor Inkrafttreten der Pflicht.

Wer eine Ferienimmobilie in Spanien touristisch vermietet, sollte die Umstellung auf ein Verifactu-konformes Rechnungssystem deshalb frühzeitig planen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Situation stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 4 Nov., 2025