Welche Vermögenswerte zuerst gepfändet werden
Nach Art. 592 der spanischen Zivilprozessordnung (LEC) folgt die Zwangsvollstreckung einer gesetzlichen Rangfolge: zunächst Bankguthaben und Bargeld, dann Forderungen des Schuldners gegen Dritte, Schmuck und Kunstgegenstände, Lohnpfändung im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen, danach Kraftfahrzeuge — die eine Versteigerung erfordern — und zuletzt Immobilien, deren Zwangsversteigerung meist am längsten dauert.
Dritte können gegen eine Pfändung ihres Eigentums Widerspruch einlegen — bei einer Warenlieferung unter Eigentumsvorbehalt gelingt das aber nur, wenn dieser zuvor im Register für bewegliche Güter eingetragen wurde.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihre Zwangsvollstreckung in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
