Einpersonengesellschaft (SLU) für Freiberufler

Aktualisiert am: 22 September, 2026

Wann die Finanzverwaltung genauer hinschaut

Eine Einpersonenkapitalgesellschaft (SLU) senkt für viele Freiberufler in Spanien die steuerliche Gesamtlast spürbar — die persönliche Einkommensteuer (IRPF) steigt progressiv bis zu hohen Sätzen, während die Körperschaftsteuer bei einem deutlich niedrigeren, meist linearen Satz liegt. Genau deshalb prüft die spanische Finanzverwaltung solche Konstruktionen zunehmend genauer.

Die entscheidende Frage: echter Mehrwert oder reine Abrechnungshülle?

Nach einer Entscheidung des zentralen spanischen Finanzgerichts (TEAC) ist entscheidend, ob die SLU einen unternehmerischen Mehrwert schafft, der über die höchstpersönliche Leistung des Gesellschafters hinausgeht. Rechtstechnisch stützt sich die Finanzverwaltung dabei auf Art. 16 LIS und die Regeln zu verbundenen Geschäften zwischen nahestehenden Personen.

Zwei Beispiele, die den Unterschied zeigen

Rechnet ein Unternehmensberater seine gesamte persönliche Beratungsleistung ausschließlich über seine SLU ab, ohne dass diese eigenes Personal oder eigene Betriebsmittel zur Wertschöpfung einsetzt, lässt sich schwer begründen, warum nicht direkt an den Endkunden abgerechnet wird. Beschäftigt eine SLU dagegen mehrere Angestellte mit eigenen Aufgabenbereichen, die zusätzlich zur Leistung des Gesellschafters beitragen, entsteht ein Mehrwert, den die Finanzverwaltung anerkennt.

Wer betroffen ist

Betroffen sind SLU-Inhaber, die in Spanien steuerlich ansässig sind und damit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen. Nicht-Residente SLU-Inhaber sind von dieser speziellen Prüfung nicht unmittelbar betroffen, da für sie ohnehin ein fester Steuersatz auf Einkünfte in Spanien gilt.

Wer als Freiberufler über eine spanische SLU abrechnet oder eine solche Struktur plant, sollte die tatsächliche Personal- und Betriebsmittelausstattung deshalb von Anfang an so gestalten, dass ein eigenständiger unternehmerischer Mehrwert erkennbar bleibt. Mehr zu Satzung und Gesellschaftervertrag bei der Sociedad Limitada auf unserer Themenseite.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten SLU-Struktur in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei mit integrierter steuerlicher Kompetenz zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 31 Mai, 2018