die Pflichten des Arbeitgebers
Eine spanische SL, die einen Arbeitnehmer aus dem Home-Office in Deutschland heraus beschäftigt, wird dadurch nicht automatisch zu einem deutschen Unternehmen — trägt aber trotzdem deutsche Arbeitgeberpflichten, sobald die Hauptarbeitsleistung tatsächlich in Deutschland erbracht wird.
Sozialversicherung folgt dem Arbeitsort, nicht dem Firmensitz
Wird die Hauptarbeitsleistung in Deutschland erbracht, ist der Arbeitnehmer nach der EU-Durchführungsverordnung 987/2009 bei der deutschen Sozialversicherung anzumelden, mit den entsprechenden Beitragspflichten für den ausländischen Arbeitgeber. Seit dem 1. Januar 2021 müssen ausländische Arbeitgeber mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in Deutschland zusätzlich einen inländischen Bevollmächtigten benennen, der die Entgeltunterlagen in deutscher Sprache führt.
Die praktischen Schritte
Das Unternehmen benötigt zunächst eine deutsche Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit. Die Wahl der Krankenkasse liegt beim Arbeitnehmer, die Anmeldung erfolgt in der Regel elektronisch. Die Verordnung erlaubt zwar, einzelne dieser Pflichten vertraglich auf den Arbeitnehmer zu übertragen — die Haftung gegenüber den deutschen Behörden verbleibt dabei jedoch beim Arbeitgeber, weshalb sich diese Übertragung in der Praxis selten empfiehlt.
Besteuerung folgt dem Tätigkeitsort
Nach Art. 14 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Spanien werden Gehälter aus unselbständiger Arbeit grundsätzlich dort besteuert, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird — bei durchgehendem deutschem Home-Office also in Deutschland, unabhängig vom spanischen Sitz des Arbeitgebers.
Wer als spanische Gesellschaft Personal im deutschen Home-Office beschäftigen möchte, sollte Sozialversicherung, Bevollmächtigten-Pflicht und steuerliche Anmeldung deshalb vor Vertragsbeginn strukturieren lassen — nicht erst, wenn die deutsche Sozialversicherung nachfragt. Mehr zu Struktur und Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung in Spanien auf unserer Themenseite.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Beschäftigungsstruktur zwischen Spanien und Deutschland stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
