Einreisebestimmungen nach Spanien

 

Aktuell 13.05.2020

 

Gestern wurden neue Bestimmungen für die Einreise nach Spanien veröffentlicht.

Folgende Bestimmungen treten am 15.05.2020 in Kraft:

  • die obligatorische Quarantäne gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen ab der Ankunft
  • alle Personen, die aus dem Ausland kommen (spanische Staatsbürger, Ausländer)

Erlaubt ist nur:

a) Einkauf von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten und Gütern des täglichen Bedarfs.

b) Arztbesuche

c) aus Gründen höherer Gewalt oder in Notlagen

Unser Service

Wir bieten unseren Service zur Vollabwicklung des Immobilienkaufes in ganz Spanien an. Wir vertreten sowohl Immobilienkäufer als auch Immobilienverkäufer mit einer besonderen Vollmacht für Rechtsanwälte. Damit ist die Einreise nach Spanien nicht erforderlich.

Immobilienerwerb in Spanien – Alarmzustand Phase 1

 


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