Liegeplatz Yacht (amarre) Kauf Spanien

Nebenkosten und was ist zu beachten

Der Kauf eines Bootsliegeplatzes ist in Spanien wie ein Immobilienkauf geregelt, obgleich es rechtliche Unterschiede gibt.

Hafenzonen sind Eigentum des Staates, so ist es unter anderem im Küstenschutzgesetz geregelt und im spanischen Zivilgesetzbuch, Art. 314. Damit ist ein Liegeplatz für eine Yacht als Immobilie qualifiziert.

Der Staat behält stets das Eigentum, und es kann nur, vergleichbar mit einer Erbpacht, oder Nießbrauch, ein dingliches Nutzungsrecht (cesion de uso) erworben werden.

Wie kann man einen Bootsliegeplatz erwerben?

Zu empfehlen ist stets der Eigentumserwerb in notarieller Urkunde, um auch eine Grundbucheintragung zu erlangen.

Aber es gilt in Spanien der Grundsatz, dass auch Immobilien in privatschriftlicher Urkunde erworben werden können, dies gilt auch bei Bootsliegeplätzen.

Bootsliegeplatz Mangelware in Spanien?

In den Regionen Kataloniens (Tarragona, Lloret de Mar, Tossa de Mar), Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza), Valencia, Denia, Andalusien, Marbella, Fuengirola, Estepona, Motril und schliesslich auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa Radazul, Gran Canaria Mogan, La Gomera San Sebastian und Puerto Naos auf La Palma sind Bootsliegeplätze aufgrund der großen Nachfrage Mangelware.

Sie sollten deshalb nicht lange zögern, wenn Ihnen ein Bootsliegeplatz angeboten wird. Die laufenden Nebenkosten sollten abgefragt werden.

Nebenkosten beim Kauf eines Bootsliegeplatzes?

Je nach Region sind die Grunderwerbssteuersätze verschieden, wenn Sie einen Bootsliegeplatz von einer Privatperson erwerben.

  • Katalonien (Tarragona, Sitges): 10%
  • Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera): 8 % (aufsteigend von 8-11% gemäß Kaufpreis)
  • Valencia: 10%
  • Andalusien: 8-10%
  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, Fuerteventura,.): 6,5%

Die Regierung auf Mallorca hat am 24.10.2020 veröffentlicht, dass neue Bewertungskriterien für den Mindestkaufpreis und die darauf folgende Festsetzung der Grunderwerbssteuer von 8-11% je nach Wert, gelten sollen.

Bei einem Bootliegeplatz ist auch zu berücksichtigen:

  • Lizenzablauf (concesión)
  • Abschreibung
  • Infaltionsrate

Wenn ein Liegeplatz von einer spanischen GmbH (SL) gekauft wird, dann werden 21 % Umsatzsteuer ausgewiesen, mit Ausnahme auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, etc), dort gilt der Umsatzsteuersatz von 6,5% IGIC (Stand 2019).

Neben der Umsatzsteuer ist noch die spanische Dokumentensteuer von 1-1,5% zu zahlen, abhängig von der Region.

Weitere Nebenkosten beim Kauf, Notar, Grundbuch ca 1.200 Euro, abhängig vom Kaufpreis.

Kaufen Sie von einem Nichtsteueransässigen in Spanien, dann sind vom Kaufpreis noch 3% einzubehalten, und innerhalb von 30 Tagen beim spanischen Finanzamt mit der Steuererklärung 211 einzuzahlen..

Laufende steuerliche Verpflichtungen für Eigentümer von Bootsliegeplätzen und Nichtsteuerresidenten in Spanien

Wenn Sie in Spanien steuerlich nicht ansässig sind, dann müssen Sie einmal jährlich

  1. Nichtresidentensteuer abführen, die sich in der Regel mit 2% vom Katasterwert und dann mit 19% Steuersatz für EU Bürger richtet.
    Es gibt jedoch viele Häfen, wie Mogan auf Gran Canaria, wo keine Aufteilung der Bootsliegeplätze erfolgt ist und damit keine individuelle Katasterwerte existieren, dann müssen die Steuerpflichten aufgrund des hälftigen Kaufpreises berechnet werden.
  2. Spanische Vermögenssteuer abführen: Dies gilt auch für die spanische Vermögenssteuer, die jedoch nur anfällt, wenn das Gesamtvermögen in Spanien den Betrag von 700.000 Euro übersteigt.
  3. Sollte vermietet werden, dann gilt für
    • Spanisches Festland (Costa Brava, Katalonien, Tarragona, Valencia, Andalusien), dass im Quartal eine Gewinnsteuer Erklärung im Modell 210 abzugeben ist und mit 19% der Gewinn zu versteuern ist. Umsatzsteuer ist normalerweise nicht abzuführen.
    • anders auf den Kanarischen Inseln, (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera) dort sind 6,5% Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen zu summieren und quartalsweise abzuführen, zusammen mit den 19% auf den erzielten Gewinn.

Nutzen Sie unseren deutschen Kanzleiservice in ganz Spanien für die komplette Abwicklung Ihres Kaufes des Bootsliegeplatzes und langfristiger steuerlicher und rechtlicher Betreuung, insbesondere auf Mallorca, Menorca, Ibiza, Barcelona, Tarragona, Sitges, Tossa de Mar, Valencia, Motril, Fuengirola, Marbella


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Bootsliegeplatz Kauf Spanien;1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 3,80 von 5 Punkten basieren auf 5 abgegebenen Stimmen.
Loading...