Zwangsversteigerung in Spanien

Immobilienerwerb in Spanien in der Zwangsversteigerung und die verschiedenen Varianten mit dem Risiko des käuflichen Erwerbs eines Gebots.Stand: 29.08.2022

Unser Service

Vollabwicklung Ihres Immobilienerwerbes in Spanien, sei es Immobilienkauf oder Erwerb aus einer spanischen Zwangsversteigerung

 

Im Jahre 2022 ist die Nachfrage in Spanien nach Immobilien weiterhin stark, und in Regionen wie den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria), mit wenig Neubauprojekten, gibt es ein Mangel an Immobilien, die zum Verkauf angeboten werden.

Entweder man weicht nach Fuerteventura auf, mit preiswerten Angeboten und Neubauprojekten, oder nach Mallorca mit höheren Immobilienpreisen und Neubauprojekten.

Interessante Angebote sind im Landesinnern Festland Spanien, Katalonien (Figueres), Andalusien (Malaga) und Valencia zu finden.

Welche Möglichkeiten zum Immobilienerwerb bestehen in Spanien? 

  • Klassischer Immobilienkauf 
  • Erwerb in einer Zwangsversteigerung 
  • Erwerb von Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Erwerb von einer Bank im Rahmen einer aussergerichtlichen Verwertung oder der sogenannten Abtretung der Versteigerungsrechte.

Diese sogenannte Abtretung von Versteigerungsrechten wird als sogenannte „cesion de remate“ bezeichnet und ist rechtlich in dem Art.671 LEC geregelt.

HINWEIS:

Diese Abtretung ist rechtlich geregelt und dem Gläubiger oder Betreiber der Vollstreckung  vorbehalten.

Hier ist Vorsicht geboten, da es Makler gibt, die auf den ersten Blick diese Abtretung anbieten, doch in Wirklichkeit, der Makler selbst geboten hat, also nicht Gläubiger war und nicht das Gebot finanziell aufbringen möchte, sondern einen gutgläubigen Käufer sucht, der das Geld bei Gericht hinterlegt und schliesslich das Gebot kauft, nicht aber direkt die Immobilie.

Dies ist ein Risikogeschäft und in jedem Fall vor Unterschrift des Vertrages von unseren Rechtsanwälten, spezialisiert im Immobilienrecht und Zwangsversteigerungsrecht zu prüfen.

Der Käufer wird durch die Hinterlegung des Geldes bei Gericht nicht Eigentümer der Immobilie durch Zuschlag, sondern der Makler wird Eigentümer und müsste dann das Eigentum an den Käufer übertragen. Wenn diese Übertragung ausbleibt, erhält der Käufer die Immobilie nicht, obgleich er den Kaufpreis bezahlt.

SteuerFALLE:

Zudem handelt es sich um eine Steuerfalle, da es zwei Erwerbsvorgänge sind und damit zweimal die Grunderwerbssteuer anfiele und zumindest der erste Erwerbsvorgang müsste steuerlich vom verkaufenden Makler übernommen werden.

Steuertipp 2022:

Hier wurde letztlich entschieden, dass die Bemessungsrundlage für die Grunderwerbssteuer, auf Teneriffa 7% bei Erwerb aus Zwangsversteigerungen, nicht der Ausschreibungswert in der Versteigerung ist, sondern der Zuschlagswert, wenn dieser höher als der Referenzwert ist. Folglich hat man es jetzt mit 3 Werten zu tun, die in der Anwendbarkeit steuerrechtlich zu qualifizieren sind.

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