Wege und Risiken
Neben dem klassischen Immobilienkauf besteht in Spanien die Möglichkeit, eine Immobilie im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsversteigerung zu erwerben, mit eigenen Chancen und Risiken gegenüber dem regulären Kauf.
Verschiedene Wege zum Erwerb
Neben dem eigenen Gebot in der Versteigerung selbst kann eine Immobilie auch im Wege der Abtretung eines bereits bestehenden Gebots erworben werden, wenn der ursprüngliche Bieter seine Rechte an einen Dritten überträgt. Beide Wege unterscheiden sich rechtlich und wirtschaftlich erheblich vom klassischen Immobilienkauf.
Warum das Risiko höher ist als beim klassischen Kauf
Bei einer Zwangsversteigerung entfällt regelmäßig die übliche Besichtigungs- und Prüfungsmöglichkeit vor dem Gebot, bestehende Belastungen und Nutzungsverhältnisse müssen aus den Versteigerungsunterlagen und dem Grundbuch selbst ermittelt werden. Ein abgegebenes Gebot bindet in der Regel unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Immobilie.
Wer eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung oder eine Gebotsabtretung in Spanien erwerben möchte, sollte deshalb vor jedem Gebot eine eigenständige rechtliche Prüfung der verfügbaren Unterlagen vornehmen lassen.
Was vor der Beurkundung zählt
Welche Fragen vor der Beurkundung geklärt sein sollten, fasst unser Leitfaden zum Immobilienkauf in Spanien zusammen. Von der Vertragsprüfung bis zur steuerlichen Einordnung.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Prüfung Ihres konkreten Vorhabens in Spanien stehen wir Ihnen als deutsch-spanische Kanzlei zur Verfügung.
